Globus mit Fokus auf Indien

Rechtsgeschichte über Europa hinaus

Als das englische Recht im 19. Jahrhundert nach Indien kam, traf es auf Rechtstraditionen, die älter waren als der Common Law und komplexer, als die Kolonialherren wahrhaben wollten. Was folgte, war keine einseitige Übernahme, sondern eine Begegnung – mit Folgen für beide Seiten. Die Forschung hat das lange anders gesehen.

Das neu gegründete Centre for Legal History of India, geleitet von Reeju Ray in der Abteilung Stefan Vogenauer, stellt folgende These nach vorne: Indisches Recht ist keine Fußnote europäischer Rechtsgeschichte. Es hat eine eigene Geschichte – und die verdient eigene Forschung.

Das Zentrum kooperiert mit den führenden indischen Rechtsfakultäten NLSIU Bangalore und NALSAR und strebt ein Forschungsnetzwerk an, das Frankfurt mit Wissenschaftlern in ganz Indien verbindet. Stipendien und Gastaufenthalte für Doktoranden und Postdoktoranden werden fortlaufend vergeben – Bewerbungen sind jederzeit möglich.

Mission Statement


Wir sind ein Ort für das Nachdenken über Recht.
Wir erforschen seine Theorie und Geschichte in vergleichender und globaler Perspektive.
Wir tragen durch ein vertieftes Verständnis von Recht zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen bei.
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Aktuelles

Erica Kim Ollikainen-Read untersucht, wie der „Mythos der Magna Carta“ nach Indien gelangte und vom indischen Volk in seinem Kampf gegen Großbritannien als Kolonialmacht neu interpretiert wurde. Insbesondere geht es um die Proklamation von Königin Victoria aus dem Jahr 1858 an die „Prinzen, Häuptlinge und das Volk von Indien“. Diese wurde von Zeitgenossen damals als „Indiens Magna Carta“ angesehen und wurde in jüngerer Zeit als „verfassungsrechtlicher Vorläufer“ der modernen Verfassungsgeschichte Indiens erforscht. 
Im Band 2 der Studien zur Rechstheorie geht es um Hermann Kantorowicz. Er war ein herausragender Rechtswissenschaftler in den turbulenten ersten drei Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts und ein führender Vertreter der „Renaissance“ der Rechtsphilosophie in Deutschland. Er formulierte erstmals eine Theorie des „freien Rechts“ in „Kampf um die Rechtswissenschaft“ (1906), seinem kühnen Angriff auf die orthodoxe Rechtswissenschaft.
Eine Marke hatte einst eine Aufgabe: zu sagen, wer ein Produkt herstellt und was man erwarten darf. Warum verhält sie sich heute wie Eigentum? Parand Yaghubi zeichnet nach, wie Gerichte und Gesetzgeber den Markenschutz ins Eigentumsähnliche ausweiteten, und stellt die größere Frage dahinter: Wann lässt sich eine solche Ausweitung des rechtlichen Schutzes überhaupt rechtfertigen?

Veranstaltungen

The Culture of Non Complying With Rules (The Case of Latin America)

21.07.2026 10:00 - 11:30
mpilhlt, Raum: Vortragssaal (Z01)

The Transregional Histories of Sociological Thought in/on Law

26.07.2026 20:00 - 28.07.2026 18:30
mpilhlt und online, Raum: Z 01
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