Das Institut
Das Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie sieht es als seine wichtigste Aufgabe an, durch theoretisch reflektierte historische Forschung im Bereich von Recht und anderen Formen von Normativität einen spezifischen Beitrag zur Grundlagenforschung der Rechts- und Sozialwissenschaften sowie der Historischen Geisteswissenschaften zu leisten.
Im Mittelpunkt der Forschungen stehen Beobachtungen von Recht, seiner Konstitution, Legitimation, Transformation und Praxis. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Verortung von historischen Formen von ‚Recht’ im Kontext anderer normativer Ordnungen. Die Einrichtung einer Abteilung mit einem Schwerpunkt auf einer multidisziplinär ausgerichteten Rechtstheorie im Jahr 2020 erweitert den Arbeitsbereich des Instituts auf spezifisch rechtstheoretische Fragen.
Das Institut kann heute an eine über 50jährige Geschichte anknüpfen. Stand bei der Gründung durch Helmut Coing 1964 die Privatrechtsgeschichte in Europa im Mittelpunkt, so wurden die Arbeitsgebiete unter den späteren Direktoren Walter Wilhelm, Dieter Simon, Michael Stolleis sowie Marie Theres Fögen sukzessive auf andere Forschungsfelder wie die Geschichte des Öffentlichen Rechts, des Völkerrechts und des Strafrechts ausgeweitet. Ging es lange Zeit vor allem um die Auswertung von Gesetzgebung und die großen Leittexte der Wissenschaft, gilt die Aufmerksamkeit heute vermehrt auch anderen Quellengattungen. Lag traditionell ein besonderer Fokus auf der Rechtsgeschichte Europas, richtete das Institut unter Leitung von Thomas Duve (seit 2009) und Stefan Vogenauer (seit 2015) den Blick verstärkt auch auf andere Regionen. Vergleichende, globale und globalhistorische Perspektiven sollen dabei helfen, die analytische Abschottung von Regionen zu überwinden, manche Grundannahmen der europäischen Rechtsgeschichte und Rechtstheorie kritisch zu hinterfragen und Europa auch rechtshistorisch als Globalregion zu konturieren. Im September 2020 wurde die überwiegend historische Perspektive auf das Recht zudem mit der Einrichtung einer dritten Abteilung um Forschungen zur Rechtstheorie erweitert. In den drei Abteilungen Europäische und vergleichende Rechtsgeschichte (Abteilung Stefan Vogenauer), Historische Normativitätsregime (Abteilung Thomas Duve) und Multidisziplinäre Rechtstheorie (Abteilung Marietta Auer) sowie gegenwärtig zwei Max-Planck-Forschungsgruppen arbeiten ca. 60 Wissenschaftler*innen aus verschiedenen Weltregionen zusammen.
Viele Forschungsprojekte werden gemeinsam mit Wissenschaftler*innen im In- und Ausland, zum Teil auch in formellen Kooperationen durchgeführt. Gäste, die zu Forschungsaufenthalten nach Frankfurt kommen, verbinden das Institut mit den unterschiedlichsten wissenschaftlichen Diskursfeldern. Seine Forschungen, Publikationen und Kooperationen machen das Institut zu einem Referenzpunkt der nationalen und internationalen scientific community. Mit seiner Spezialbibliothek mit etwa 490.000 gedruckten Medieneinheiten bietet es weltweit einmalige Arbeitsbedingungen für rechtshistorische Forschung. Auch das Angebot im Virtuellen Lesesaal wird konsequent ausgebaut. Ein Teil der Forschungsleistung des Instituts spiegelt sich in den Schriftenreihen, der Zeitschrift Rechtsgeschichte - Legal History und einer Reihe von weiteren Publikationen des Instituts wider. Die Arbeit des Instituts wird von einem Fachbeirat evaluiert, ein Förderverein begleitet die Aktivitäten. Weitere Informationen über die Arbeit sind in den auch online verfügbaren Tätigkeitsberichten zusammengestellt.
Sitz des Instituts ist seit seiner Gründung Frankfurt am Main. Die Stadt bietet dem Institut und seinen Gästen ein inspirierendes Umfeld. Als Kaiserpfalz, Ort wichtiger Synoden in der Karolingerzeit, als Freie Reichsstadt und Wahlstadt der deutschen Könige, später Sitz des Paulskirchenparlaments auf das Engste mit der deutschen (Rechts-)Geschichte verknüpft, ist sie heute nicht nur Finanz- und Wirtschaftszentrum, sondern Heimat weltweit bekannter kultureller Institutionen, von Museen bis zur Buchmesse. An der Goethe-Universität Frankfurt befindet sich das größte deutsche universitäre Institut für Rechtsgeschichte, an ihr wird vielfältige rechtswissenschaftliche, historische und geisteswissenschaftliche Forschung betrieben. Überregionale Kooperationen im Bereich der Forschung und Graduiertenförderung auch im Rahmen von Max Planck Law tragen dazu bei, dass Frankfurt ein Knotenpunkt im weltweiten Netzwerk der rechtswissenschaftlichen Grundlagenforschung ist.