Doktorand*innen
Die Förderung und Qualifizierung von jungen Wissenschaftler*innen in der Rechtsgeschichte und Rechtstheorie sowie verwandten Disziplinen gehört zu den zentralen Aufgaben des Instituts. Bereits während der Promotionsphase sind alle Doktorand*innen eng in den Forschungskontext des Instituts eingebunden und profitieren von einem vielfältigen Qualifikations- und Förderangebot. Sie arbeiten an den verschiedenen Forschungsvorhaben der Abteilungen mit oder sind Teil einer Forschungsgruppe. Mit ihren Promotionsprojekten leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Profilbildung der einzelnen Forschungsfelder des Instituts.
Aus dem vielfältigen Angebot an Vorträgen, Seminaren und Workshops am Institut stellen sich die Doktorand*innen mit Unterstützung ihrer jeweiligen Betreuer*innen ein individuelles Programm zusammen, das ihren wissenschaftlichen Bedürfnissen und Interessen entspricht. In den von den Abteilungen organisierten Forschungskolloquien präsentieren sie regelmäßig den Fortgang ihre Forschungsprojekte und diskutieren gemeinsam mit den Fachkolleg*innen rechtshistorische Methoden. Teil des Qualifizierungsprogramms ist die Möglichkeit, selbst an der Organisation von Tagungen und Workshops mitzuwirken sowie eigene Beiträge zu den institutseigenen Publikationsreihen beizusteuern.
Fördervertrag und Betreuungsvereinbarung
Die Doktorand*innen werden auf der Grundlage eines so genannten Fördervertrags am Institut beschäftigt, der die akademische Freiheit in Verbindung mit der Sicherheit eines Arbeitsvertrages gewährleistet. Die Förderverträge haben generell eine Laufzeit von drei Jahren, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um zweimal 6 Monate in Ausnahmefällen. Die relative finanzielle Unabhängigkeit ermöglicht es, sich auf die Arbeit an den Promotionsprojekten zu konzentrieren. Alle Doktoranden erhalten zudem weitreichende Unterstützung für Forschungsaufenthalte in Archiven, Bibliotheken sowie für die Teilnahme an auswärtigen Konferenzen und Fachtagungen.
Die inhaltliche Betreuung der Doktorandinnen erfolgt vor allem in den regelmäßigen Einzelgesprächen mit dem/der jeweiligen Betreuer*in am Institut, im überwiegenden Teil sind das die Direktoren oder die Leiterinnen der Forschungsgruppen. Zudem steht die Forschungskoordinatorin in Fragen der Arbeits- und Selbstorganisation sowie der individuellen Karriereplanung als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Das Betreuungskonzept des Instituts wurde im Sommer 2018 um die Einrichtung eines individuellen Betreuungsteams und den Abschluss einer Betreuungsvereinbarung mit den Doktorand*innen erweitert.
Ergänzt wird dieses Angebot durch die Möglichkeit zur Teilnahme an den Fortbildungs- und Schulungsangeboten der Max-Planck-Gesellschaft sowie dem von der Goethe Research Academy for Early Career Researchers (GRADE) angebotenen Trainingsprogramm, das allen Doktoranden der Goethe Universität offensteht
Bewerbungsverfahren
Offene Positionen für Doktorand*innen werden auf unserer Website sowie in den einschlägigen Online- und Printmedien öffentlich ausgeschrieben.
Inititativbewerbungen sind willkommen.
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