Multidisziplinäre Rechtstheorie
Abteilung Marietta Auer
Die Abteilung widmet sich der Erforschung und Formulierung multidisziplinärer Rechtstheorie. Die Signatur der in der Abteilung betriebenen Forschung besteht in multidisziplinären Herangehensweisen vor allem an privatrechtstheoretische und privatrechtsdogmatische Fragestellungen, die soziologische, philosophische, historische, ökonomische, kultur- und naturwissenschaftliche Forschungsperspektiven auf das Recht mit in den Blick nehmen und theoretisch reflektieren.