Rechtswissenschaftstheorie und Rechtswissenschaftsgeschichte
Forschungsfeld
Das Forschungsfeld macht es sich zur Aufgabe, Theorien der Rechtswissenschaft in multidisziplinärer und vergleichender Perspektive zu erarbeiten. Das Feld umfasst die Erforschung der Wissenschaftsgeschichte der Rechtswissenschaft, vor allem der Privatrechtswissenschaft, seit dem 19. Jahrhundert. Dabei treten interdisziplinär bislang nicht durchdrungene Forschungsfragen in das Blickfeld, namentlich das Verhältnis der seit dem 19. Jahrhundert problematisierten Rationalität der Rechtswissenschaft vor dem Hintergrund der zeitgleichen Entwicklung naturwissenschaftlicher Objektivitäts- und Rationalitätsbegriffe. Weitere Forschungsfragen betreffen die Rechtswissenschafts- und Methodenvergleichung aus gegenwärtiger und historischer Perspektive. Das Themenfeld bietet Anschlussmöglichkeiten an vielfältige rechtsmethodologische, soziologische und historische Fragestellungen, die sich mit der Rolle der Rechtswissenschaft innerhalb des Gesellschaftssystems befassen, sowie zu den Forschungsfeldern Multidisziplinäre Rechtstheorie sowie Modernes Privatrecht und Privatrechtsgeschichte der Neuzeit.