Multidisziplinäre Rechtstheorie und Privatrechtstheorie

Forschungsfeld

Grundlage der in der Abteilung betriebenen Forschung ist die Entwicklung einer multidisziplinär informierten Rechtstheorie mit einem Schwerpunkt auf der Privatrechtstheorie. Zum Forschungsfeld zählen Einzelfragen der Theorie und Dogmatik des Privatrechts, insbesondere Theorien des Vertrags-, Delikts- und Bereicherungsrechts, Eigentumstheorie und Theorie des geistigen Eigentums, Privatrechtsvergleichung und Europäisches Privatrecht, die ideengeschichtlichen Grundlagen des Privatrechts, insbesondere Rechts- und Sozialphilosophie der Moderne sowie kritische, empirische und realwissenschaftliche Theorien der Rechtswissenschaft wie Rechtsrealismus, Critical Legal Studies und Rechtsökonomik. Das Feld besitzt Bezüge und Anschlussmöglichkeiten an die Forschung zum geltenden Privatrecht und seiner Methode im pluralen Mehrebenensystem supranationaler Staatlichkeit.

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