Die Entstehung des Sozialen Privatrechts in Europa: ein Trialog

Band 327-2 der Studien zur europäischen Rechtsgeschichte erschienen

30. Mai 2025

Mit dem Ersten Weltkrieg endete das Zeitalter der bürgerlich-liberalen Zivilrechts­kodifikationen vom Code civil (1804) bis zum BGB (1900). Dem BGB war bereits früh vorgeworfen worden, ihm fehle ein »Tropfen sozialistischen Öls«. Die Reformbedürftigkeit war in Frankreich und Italien (Codice civile, 1865) noch gegenwärtiger. Obwohl die Genese des kontinentaleuropäischen Sozialen Privatrechts von Deutschland, Frankreich und Italien geprägt worden war, ist der Diskurs zwischen den Rechtswissenschaftlern dieser drei Länder nun erstmals – im Rahmen trilateraler Konferenzen in der Villa Vigoni – untersucht worden.

Dieser zweite von drei daraus entstandenen Bänden beschäftigt sich mit der Bedeutung der nach 1936 etablierten und kaum erforschten juristischen »Achse Berlin–Rom« («Asse Roma–Berlino») für diese Entwicklung: Deutsche und italienische Juristen arbeiten gemeinsam an der Überwindung des Liberalen Privatrechts. In Italien finden diese Arbeiten im Codice civile von 1942, der bis heute in Kraft ist, ihren Abschluss. In Deutschland hingegen geraten die Arbeiten an einem Volksgesetzbuch ins Stocken, weil die Machthaber letztlich das Interesse an diesem Projekt verlieren. Zuvor hatten freilich zahlreiche bilaterale Arbeitstreffen und Konferenzen italienischer und deutscher Juristen stattgefunden, welche die Reformbemühungen in beiden Ländern befruchteten. So stellt dieser dreisprachige Band die provokante Frage, wo letztlich die großen Unterschiede der beiden Projekte liegen, ohne die erheblichen Unterschiede zwischen Fascismo und Nationalsozialismus aus dem Blick zu verlieren.

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