Regulierung, Normativität und Organisation betrieblicher Sozialpolitik. Eine interregionale Untersuchung der deutschen Metallindustrie 1871–1932
Abgeschlossenes Promotionsprojekt
Im Verlauf des 19. Jahrhunderts stellten industrielle Unternehmen zunehmend über Löhne hinausgehenden Sozialleistungen für ihre Belegschaften zur Verfügung. Nach betrieblichen (Versicherungs-)Kassen entstanden weitere ergänzende Maßnahmen wie z.B. Wohnungsbau oder Prämienzahlungen. Diese Leistungen dienten als arbeitsmarktpolitische Instrumente zur Anwerbung und Bindung von Arbeitskräften, erhöhten durch Selektionsmechanismen Disziplin und Wohlverhalten und etablierten eigenständige Regelsysteme innerhalb der industriellen Arbeitsbeziehungen. Betriebliche Sozialpolitik erscheint damit als Teil eines „nichtstaatlichen Rechts der Wirtschaft“.
Vier Sozialleistungen und ihre normativen Entwicklungslinien stehen im Mittelpunkt der Untersuchung: Betriebskrankenkassen, Werkswohnungsbau, Urlaubsgewährung und Dienstaltersprämierung. Sie repräsentieren unterschiedliche Normsetzungspotentiale von Unternehmern aber auch Arbeitnehmern, Verbänden sowie staatlichen Stellen und zeigen vielfältige Formen autonomer und semi-autonomer Regelproduktion auf. Die Untersuchung stützt sich auf betriebliche und staatliche Quellen aus dem Ruhrgebiet, Sachsen, Württemberg und Berlin und berücksichtigt entsprechend der unterschiedlichen Gewerbestrukturen auch kleinere und mittlere Betriebe, deren Handlungsspielräume in der Forschung bislang oft vernachlässigt wurden. Der Untersuchungszeitraum vom Kaiserreich bis zur Weimarer Republik macht Kontinuitäten und Brüche sichtbar, die sich aus ökonomischen Krisen, gesetzlichen Eingriffen und veränderten betrieblichen Bedürfnissen ergaben.
Die Befunde zeigen, dass betriebliche Sozialleistungen nicht zwingend aus unternehmerischer Vorausplanung hervorgehen mussten. Betriebskrankenkassen entstanden häufig aus arbeitnehmerseitigen Einrichtungen, die später unternehmerisch institutionalisiert wurden; später entschlossen sich aufgrund der gesetzlichen Beitragszwänge zahlreiche Unternehmer zur Errichtung von eigenen Kassen, um die Krankenversicherung an die betriebliche Sphäre zu binden. Andere Praktiken – etwa Dienstaltersprämien – wurden erst nach und nach formalisiert und entwickelten sich zu funktionalen Äquivalenten von Recht.
Trotz einer Vielfalt an Leistungsformen und Vergaberegeln blieb jeweils ein funktionaler Kern der Regelbestände branchen- und regionsübergreifend stabil, da er zentrale betriebliche Zwecke erfüllte. Dieser Kern konnte sich über den gesamten Untersuchungszeitraum behaupten, auch weil staatliche Eingriffe – etwa Zentralisierungstendenzen der Krankenversicherung, Mieterschutz oder Wohnungsbewirtschaftung – die innerbetriebliche Normsetzung zwar durchaus beeinflussten, aber aus Nachsicht gegenüber Unternehmerinteressen nicht grundsätzlich verdrängten. Bereiche wie Urlaub oder Prämien blieben mangels gesetzlicher Ansprüche weitgehend Teil einer vergleichsweise flexibleren „nichtstaatlichen“ Regelsetzung, die wiederum aber selbst Tendenzen der Formalisierung und „Verrechtlichung“ (z.B. Tarifverträge) aufwies und konkrete Umsetzungsprozesse auf betrieblicher Ebene beeinflusste.
Die Arbeit verbindet somit unternehmens- mit rechtshistorischer Analyse betrieblicher Sozialleistungen und zeichnet ein differenziertes Gesamtbild für einen Industriezweig.