Historisches Wörterbuch des kanonischen Rechts
in Hispanoamerika und auf den Philippinen,
16.-18. Jahrhundert (DCH)

Forschungsprojekt

Wie die gesamte Rechtsordnung Hispanoamerikas und der Philippinen, so reproduzierte auch das Ius Canonicum in der Neuen Welt von Beginn an das aus Europa – vor allem aus Kastilien – stammende Recht, das bald durch zahlreiche Sonderregelungen für die neuen Territorien angepasst und reinterpretiert wurde. Vor allem durch das Kirchenpatronat der Katholischen Könige kam es zu einer den Traditionsbestand des kanonischen Rechts teilweise gänzlich überlagernden Rechtsordnung.

Trotz der großen Bedeutung der Kirche, ihrer Mission und ihres Rechts in der Geschichte Hispanoamerikas weist die Erforschung der Geschichte dieser neuen Normativität noch immer weite Lücken auf. Vor allem ist bisher nur in Umrissen bekannt, in welchem Maße die Rechtssetzung der Krone, die Rechtsschöpfung durch den Heiligen Stuhl, vor allem aber die lokale Rechtsfortbildung, Gewohnheiten, die Normenproduktion der lokalen oder regionalen Kirchenversammlungen zu eigenständigen Institutionen geführt haben. Dabei besteht in verschiedenen Disziplinen – von der Rechtsgeschichte und der Theologie- und Kirchengeschichte über die Sozial- und Regionalgeschichte, die Kultur- und Kunstgeschichte bis zur Ethnohistorie und zur Amerikanistik – große Nachfrage nach verlässlicher Auskunft zu Grundbegriffen des frühneuzeitlichen Kirchenrechts in Hispanoamerika und auf den Philippinen. Für die Geschichte dieses Rechts ist eine solche, aus lokalen und partikularen Quellen geschriebene historische Semantik besonders wichtig, wird doch erst so deutlich, welche spezifischen Konfigurationen sich aus universalem und partikularen Recht in konkreten historischen und lokalen Kontexten ergaben.

Das Historische Wörterbuch des Kirchenrechts in Hispanoamerika und auf den Philippinen (DCH) stellt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus verschiedenen Forschungsfeldern eine umfassende Untersuchung des Kirchenrechts zur Verfügung, die von den einschlägigen Quellen dieser religiösen Normativität ausgeht und bei der Bearbeitung die aktuelle Historiographie heranzieht. Es bietet ein verfügbares Arbeitsinstrument und Nachschlagewerk an, das zu einem besseren Verständnis von zentralen Begriffen des Kirchenrechts in den genannten Regionen vom 16. bis zum 18. Jahrhundert beitragen und damit die historische, ethnologische, theologische und juristische Forschung erleichtern soll.

Nach einer Auswertung grundlegender Quellen wurde ein Thesaurus mit ca. 120 Lemmata erstellt, die einen Überblick über die Grundbegriffe dieses Rechts in der Neuen Welt geben. Die einzelnen Beiträge werden auf Basis eines Corpus von Quellen erarbeitet, die während des Untersuchungszeitraums in Hispanoamerika und auf den Philippinen weit verbreitet waren.

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