Rechtsgeschichte über Europa hinaus
Als das englische Recht im 19. Jahrhundert nach Indien kam, traf es auf Rechtstraditionen, die älter waren als der Common Law und komplexer, als die Kolonialherren wahrhaben wollten. Was folgte, war keine einseitige Übernahme, sondern eine Begegnung – mit Folgen für beide Seiten. Die Forschung hat das lange anders gesehen.
Das neu gegründete
Centre for Legal History of India, geleitet von Reeju Ray in der Abteilung Stefan Vogenauer, stellt folgende These nach vorne: Indisches Recht ist keine Fußnote europäischer Rechtsgeschichte. Es hat eine eigene Geschichte – und die verdient eigene Forschung.
Das Zentrum kooperiert mit den führenden indischen Rechtsfakultäten NLSIU Bangalore und NALSAR und strebt ein Forschungsnetzwerk an, das Frankfurt mit Wissenschaftlern in ganz Indien verbindet.
Stipendien und Gastaufenthalte für Doktoranden und Postdoktoranden werden fortlaufend vergeben – Bewerbungen sind jederzeit möglich.