Recht und Diversität – rechtshistorische Perspektiven

Gemeinschaftsprojekt

Das liberale Grundkonzept des modernen Rechts seit dem Ende des 18. Jahrhunderts beruht auf dem Grundgedanken der Gleichheit und der Universalität. Ungleichheit, die zum Beispiel auf Rasse, Geschlecht, Ethnie, Religion oder Zugehörigkeit zu einem Stand basiert, ist nicht mehr legitim. Anknüpfungspunkt für Rechte und Pflichten ist der Mensch als Rechtssubjekt. Die Einordnung von Menschen in privilegierende oder diskriminierende Sonderrechtsordnungen soll der Vergangenheit angehören. Für jedes Problem sollte es für alle Menschen die gleiche rechtliche  Lösung geben. Diesem Konzept entsprach die Integration des Rechts in Kodifikationen, die Entwicklung von wissenschaftlichen Systemkonstruktionen, die Sonderrecht als systemwidrig ausschieden, die Statuierung von Grundrechten und natürlich die Verankerung des Gleichheitspostulats in Verfassungen.

Dieses Ideal wurde nie komplett realisiert. Das Spannungsverhältnis zwischen dem rechtlichen Gleichheitspostulat und sozialer Differenzierung konnte nie vollständig aufgelöst werden. Etliche alte Statusunterschiede überlebten in modifizierter Form. Geschlechtliche und ethnische Differenz bildeten noch bis in die Gegenwart einen legitimen Anknüpfungspunkt für rechtliche Differenzierungen; zeitweise verstärkte sich Diskriminierung. Aus sozialen Kämpfen, besonderen staatlichen Schutzbedürfnissen und der Erstarkung mächtiger Interessengruppen entstanden neue rechtliche  Differenzierungen und neues gruppenbezogenes Recht. Unter dem Einfluss neuer sozialer Bewegungen setzte sich immer mehr der Gedanke durch, dass Gleichheit nur durch die Anerkennung von Ungleichheit und der besonderen Schutzbedürftigkeit einzelner Gruppen realisiert werden kann.  

Im Gemeinschaftsprojekt „Recht  und Diversität“ wird untersucht, wie sich diese Auseinandersetzungen in „modernen“ Rechtskulturen des 19. und 20. Jahrhunderts vollzogen. In diesem Sinne wird Diversität verstanden als Diskurs über die Frage, auf welche Unterschiede welche rechtliche Antwort gegeben werden muss.

Das Gemeinschaftsprojekt umfasst folgende Einzelprojekte:

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