Modernes Privatrecht und Privatrechtsgeschichte der Neuzeit

Forschungsfeld

Das zentrale Forschungsfeld der Abteilung liegt im Bereich einer theoretisch und historisch informierten Forschung zum Privatrecht. Die in der Abteilung betriebene Forschung umfasst die Dogmatik, Methodik und Systematik des geltenden Privatrechts, die Privatrechtsvergleichung und das Europäische Privatrecht sowie Theorien des Eigentums und geistigen Eigentums, des Vertrags-, Delikts- und Bereicherungsrechts. Ein weiterer Schwerpunkt der Forschung der Abteilung liegt auf der Privatrechtsgeschichte der Neuzeit, insbesondere der Ideengeschichte des modernen Privatrechts sowie der Genese seiner Grundbegriffe wie Person, subjektives Recht und Autonomie. Das Themenfeld bietet zahlreiche Möglichkeiten, die affirmativen wie kritischen Aspekte des Privatrechts als soziale Praxis der modernen Gesellschaft zu erforschen. Dabei bestehen diverse Querverbindungen zu den Forschungsfeldern Multidisziplinäre Rechtstheorie sowie Rechtswissenschaftstheorie. 


Teaser-Bild: CC-BY-SA 3.0 Oxfordian Kissuth

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