Sonderordnungen der katholischen Wohlfahrt in Deutschland im 19. und 20. Jahrhundert

Promotionsprojekt

Das Forschungsvorhaben steht im Kontext des Forschungsfeldes "Sonderordnungen. Normative Diversität im 19. und 20. Jahrhundert". Ziel ist es, Katholiken als soziale Gruppe in den Fokus zu nehmen und zu untersuchen, wie sich für diese Gruppe spezifische normative Ordnungen entwickelten und wie sich diese zu staatlich gesetztem Recht verhielten.

Im Zentrum soll dabei die Sozialpolitik und speziell die Armenpflege als ein traditionell stark durch konfessionelle Trägerschaft geprägtes Gebiet stehen. Dieses wurde jedoch gerade in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zunehmend als hoheitliches Aufgabenfeld definiert, wodurch die Handlungsspielräume der bisher in diesem Bereich tätigen Gruppen scheinbar eingeengt wurden. Wenn staatliches Handeln im Bereich der Daseinsfürsorge und Armenpflege allerdings in dem Sinne realisiert wurde, dass der Staat selbst zwar die Gewährleistungsverantwortung behielt, die Erfüllungsverantwortung jedoch auch an nichtstaatliche Akteure delegierte, so kam es in der Praxis eben nicht zu einer staatlichen Monopolisierung der Armenpflege, sondern vielmehr zu einem Nebeneinander freier und öffentlicher Träger.

Als leitende Fragen der Arbeit dienen daher zum einen die nach dem Verhältnis öffentlicher und privat-katholischer Armenpflege, nach der Ausgestaltung dieses Verhältnisses oder nach der Einflussnahme organisierter katholischer Interessensvertretung auf die Gesetzgebung und damit auf die Ausgestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Zudem soll der Blick auch auf die Entwicklung von Normativität innerhalb der katholischen Gruppen gerichtet werden, als Tendenzen sind hierbei etwa die zunehmende Professionalisierung und Zentralisierung zu nennen. Schließlich soll auch das Phänomen der Ausbildung „Nichtstaatlicher Sozialpolitik“ – also die Gebiete, in denen der durch die staatlichen Regulierung vorgegebene Rahmen genutzt wurde, um in Bereichen tätig zu werden, die über die staatlich normierte Sozial- und Armenpolitik hinausgingen – mit in die Untersuchung einbezogen werden.

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