Langobarden und Leges Langobardorum
Forschungsprojekt
Gegenstand des Projekts ist die Aufzeichnung, Bearbeitung und Wirkung des langobardischen Rechts vom 7. bis zum 12. Jahrhundert. Im Mittelpunkt des Interesses stehen dabei die im oberitalienischen Langobardenreich zwischen 643 und 755 aufgezeichneten Leges Langobardorum. Sie umfassen als ältesten Bestandteil das Edictum Rothari sowie die seit 668 erlassenen Novellen der langobardischen Könige Grimoald, Liutprand, Ratchis und Aistulf. Die Leges Langobardorum wurden zusammen mit karolingischen Kapitularien und ottonischen Konstitutionen im 10. und 11. Jahrhundert zu einer chronologischen Sammlung, dem sog. Liber Papiensis zusammengeführt, in der Schule von Pavia glossiert und Ende des 11. Jahrhundert in Gestalt der Lombarda systematisch geordnet. Die langobardische Rechtstradition mündete so in die Renaissance der Rechtswissenschaft im 12. Jahrhundert und reichte in ihren letzten Ausläufern bis in die Frühe Neuzeit.
Abgesehen von anderen Besonderheiten wie etwa der hohen inhaltlichen und formalen Qualität der Leges Langobardorum und ihrer guten Textüberlieferung zeichnet sich die langobardische Rechtskultur nicht zuletzt durch eine außerordentliche Vitalität aus. Sie lässt zum einen vielfältige Transformationsformationsprozesse erkennen, die die weltliche lex scripta seit dem Ausgang der Spätantike durchlief. Zum anderen vermittelt sie wertvolle Erkenntnisse über die Präsenz nachrömischen Rechtswissens und seine Bedeutung für die Herausbildung eines gelehrten Umgangs mit Rechtstexten. Daraus ergeben sich nicht nur grundsätzliche Einsichten zur Rechtsentwicklung zwischen Spätantike und Hochmittelalter. Die langobardischen Quellen erlauben es auch, manche traditionellen Vorstellungen etwa vom germanischen Recht oder vom Wunder von Bologna einer Überprüfung zu unterziehen. Das Projekt zielt darauf ab, die Leges Langobardorum nicht nur aus Sicht der Institutionen und der Handschriftenüberlieferung zu untersuchen, sondern auch aus methodischer und vergleichender Perspektive ein genaueres Bild von der Rechtsentwicklung im frühen Mittelalter zu gewinnen.