Eine transnationale Geschichte des europäischen Umweltrechts

Forschungsprojekt

Das  Forschungprojekt rekonstruiert die Geschichte des europäischen Umweltrechts in transnationaler Perspektive, von seinen Anfängen in den frühen 1970er Jahren bis in die 1990er Jahre, als Umwelt und Umweltrecht sich innerhalb der Europäischen Union (EU) fest etablierten. In den 1990er Jahren wurde die EU ein wichtiger Akteur in der Schaffung internationalen Umweltrechts. Nachhaltigkeit und Klimawandel waren die neuen Kernziele von Umweltpolitik in den 1990er Jahren, die mittels neuer Rechts-Instrumente –wie dem Emissionshandel – umgesetzt wurden, mit bis heute spürbaren Folgen.

Das Kernargument resultiert aus dem transnationalen Ansatz: Eine Vielzahl verschiedener Akteure war an der Schaffung des neuen europäischen Umweltrechts in Rechtssetzung, -sprechung und -wissenschaft beteiligt. Neben staatlichen Akteuren aus nationalen Ministerien spielten auch Vertreter*innen internationaler Organisationen und gesellschaftlicher Gruppen, Experten aus Natur-, Wirtschafts- und Rechtswissenschaft hierbei eine wichtige Rolle. Zentrale Hypothese ist , dass gerade die Europäische Kommission angesichts des neuen Feldes Umweltrecht sehr offen für den Input einer Vielzahl von Akteuren war. Europäische Gesetzgeber nahmen vielfältige Anregungen und Präzedenzen auf – aus nationalem und internationalem Recht und von Rechtsexperten – um für die Europäischen Gemeinschaften passende Lösungen zu finden. Inwiefern sich dies veränderte, als die Europäische Kommission später damit begann, ihre eigenen Rechtsprinzipien und Regeln auf die Internationale Ebene zu exportieren, ist eine wichtige Forschungsfrage.

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