Rechtsgeschichte der Europäischen Union
Forschungsfeld
Europarecht, also das Recht der Europäischen Union, ist ein Phänomen der Gegenwart und als solches Untersuchungsgegenstand von Europarechtlern, Politikwissenschaftlern, Soziologen und anderen. Obwohl das Europarecht über 60 Jahre nach dem Vertrag von Paris auf eine umfangreiche Geschichte zurückblicken kann, hat die Rechtsgeschichte ihm bisher kaum Beachtung geschenkt. Diese Forschungslücke soll im Forschungsfeld „Rechtsgeschichte der Europäischen Union“ geschlossen werden. Hier werden Rechtsentwicklungen im Europarecht analysiert und gegebenenfalls in weiter zurückreichende Zusammenhänge gestellt, so dass sich die Rechtsgeschichte der europäischen Integration in ihrer longue durée begreifen lässt.
Die Geschichte des Europarechts hat eine stark vergleichende Dimension. Einerseits dienten nationale Vorbilder als Inspirationsquellen bei der Entwicklung europarechtlicher Regeln, Prinzipien, Institutionen und Gesetzgebungsmethoden. Andererseits muss Europarecht, sobald es in Kraft ist, in den Rechtsordnungen der 28 Mitgliedstaaten umgesetzt werden und sich in diese verschiedenen rechtlichen Milieus einfügen. Besondere Aufmerksamkeit widmet dieses Forschungsfeld auch den Akteuren der europäischen Rechtsentwicklung (Politikern, Beamten, Richtern), wiederum sowohl auf Ebene der EU als auch auf derjenigen der Mitgliedstaaten.
Ein wesentlicher Teil der Arbeit in diesem Forschungsfeld besteht in der Sicherung und Sammlung von Quellenmaterial. Wir nutzen verschiedene Recherchetechniken wie oral history, Digitalisierung und die Erschließung von Privatarchiven. Dabei arbeiten wir eng mit Institutionen der EU und dem Historischen Archiv der EU in Florenz zusammen.