Die rechtliche Konstruktion des Kreditgeldes

Promotionsprojekt

Im Euroraum wird nur ein kleiner Teil der gesamten Geldmenge in Bargeld gehalten; der Großteil hingegen ist Kreditgeld, das vor allem von Geschäftsbanken geschaffen wird, wenn sie Kredite vergeben. In diesem Prozess erzeugen Banken neues Geld, indem sie Kreditnehmern Sichtguthaben gutschreiben, was die zentrale Rolle von Privatbanken und privatem Kredit bei der Geldschöpfung verdeutlicht. Dieser Mechanismus, das Rückgrat unseres modernen Geldsystems, hat weitreichende Implikationen: Einerseits ermöglicht er eine flexible Anpassung der Geldmenge an die Nachfrage, andererseits wird er häufig mit finanzieller Instabilität und sozialer Ungleichheit in Verbindung gebracht.

Wie wird also aus privatem Kredit Geld und welche Rolle spielt das Recht bei dieser Transformation? Dieser Frage will das Forschungsprojekt nachgehen. Geld wird dabei nicht als gegeben betrachtet, sondern als soziale Praxis, die rechtlich ausgestaltet wird. Dieser Ansatz ermöglicht es, zu analysieren, wie und in welchem Ausmaß die Schöpfung von Kreditgeld rechtlich konstruiert worden ist und welche Auswirkungen Veränderungen in der rechtlichen Ausgestaltung insbesondere auf Verteilungsfragen haben könnten. 

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