Repertorium der Werke von Baldus de Ubaldis (1327-1400)

Forschungsprojekt

Das umfangreiche Werk des Baldus de Ubaldis (1327–1400), insbesondere seine Kommentare zum römischen und kanonischen Recht, bildete vom 15. bis zum 17. Jahrhundert einen wesentlichen Teil der Quellen des ius commune auf dem europäischen Büchermarkt. Die Bibliografie der Wiegendrucke seiner Werke umfasst circa 170 Titel, also über 5 Prozent der gesamten und über 10 Prozent der italienischen juristischen Buchproduktion. Die gedruckte Sammlung seiner Consilia (Gutachten) deckt mit ihren 2.518 Einzelstücken mehr als ein Viertel der Gesamtzahl aller Consilia ab, die vor 1501 gedruckt wurden.

Für die erfolgreiche Durchführung des Projekts war ein interdisziplinärer Ansatz entscheidend. Tausende von Handschriftenkatalogen wurden ausgewertet, durch Bibliotheksbesuche auch noch unerschlossene Handschriftenbestände eingearbeitet, zahlreiche bisher unbekannte Handschriften identifiziert und beschrieben. Die endgültige Liste der Handschriften, die im Repertorium bearbeitet werden, beträgt 680 Handschriftensignaturen. Sie stammen aus Bibliotheksbeständen in Europa, Nordamerika und Japan. Bis auf wenige Ausnahmen weicht der aktuelle Aufbewahrungsort der Handschriften nicht von dem im Mittelalter ab. Daher erlauben die Daten des Repertoriums der Handschriften Rückschlüsse auf die tatsächliche Verbreitung der Werke von Baldus im 15. Jahrhundert in den unterschiedlichen Regionen Europas (neben Italien sehr zahlreich im deutschsprachigen Raum) und einen Vergleich mit ihrer Verbreitung in gedruckter Form in den darauffolgenden Jahrzehnten.

Zweck der Zusammenstellung eines Repertoriums der Werke von Baldus war weniger, den Originaltext, wie ihn der Autor selbst verfasst hat, aus der Fülle der Handschriften und Druckausgaben herauszuarbeiten, als vielmehr die Überlieferungsgeschichte der Werke zu rekonstruieren, ihre unterschiedlichen Fassungen und Bearbeitungen zu erkennen und darüber hinaus die erhaltenen Autorenexemplare zu identifizieren.

Ausgehend vom erstmals identifizierten Autorenexemplar der Consilia (Libri consiliorum, 12 Bände) wurden tatsächlich einige Autorenhandschriften auch der exegetischen Werke des Baldus entdeckt (etwa der Lectura Codicis, der Lectura super usibus Feudorum und der Lectura Digesti Veteris). Da Autorenexemplare ganz unterschiedliche Bearbeitungsstände eines Werkes überliefern können, musste ihr Text für eine korrekte Klassifizierung mit dem Rest der Überlieferung verglichen werden, um ihn in die Textgeschichte einbetten zu können.

Baldus verfügte in seiner Kanzlei über einen Stab von Sekretären und Mitarbeitern, die für ihn die Texte der Consilia in die transcriptio in ordine (Sammlung der Konzepte) archivierten und zugleich vorläufige Abschriften, auch Schönschriften, der exegetischen Werke anfertigten. Die erhaltenen Autorenexemplare liefern den Beweis, dass der Autor noch bei der Veröffentlichung – aber natürlich auch später – den Text seiner Werke überarbeitete und seine Handschriften mit Ergänzungen und Randzusätzen versehen hat. In den Lecturae des Baldus sind Schichten von Additiones, von Autorenzusätzen, durch Überprüfung von relevanten Textstellen nachweisbar. Dabei können Initium und Ende des Werkes unverändert sein. (vgl. Ius Commune 25, 26, 27; Nachdruck 2005).

Aus der Fülle der erhaltenen Handschriften und Druckausgaben haben sich die unterschiedlichen Textfassungen und die Entstehungs- und Überlieferungsgeschichte einzelner Werke ergeben. In der Untersuchung ging es hauptsächlich darum, die Beziehungen zwischen Handschriften und Frühdrucken zu analysieren, und eine „textual bibliography“ der Inkunabeln zu entwickeln. Die Texte, auch der Druckausgaben, können voneinander abweichen. Es handelt sich nicht nur um einzelne Textvarianten, sondern vielmehr um die Herausgabe neuer, noch unedierter Passagen oder um die Erkennung der Auslassung einzelner Textstellen früherer Editionen. Von manchen gedruckten Texten des Baldus sind gar keine Handschriften erhalten, etwa von relevanten Teilen seiner sehr umfangreichen Consilia-Sammlung, wobei sich feststellen ließ, dass die Inkunabeldrucker in diesem Fall Zugang zum Autorenexemplar hatten.

Ein besonderes Augenmerk wird den Consilia (insgesamt ca. 4.000 Einzelstücke) geschenkt. Der Inhalt der großen gedruckten Sammlung (und der erhaltenen zwölf Autorenhandschriften, mit ca. 2000 Consilia) hat als Ganzes keine handschriftliche Verbreitung erfahren. Dennoch sind Consilia des Baldus in etwa 170 Handschriften erhalten geblieben, manchmal als Einzelstücke oder in kleinen Gruppen, manchmal aber auch in bemerkenswerten Sammlungen mit anthologischem Charakter, die allerdings eine beträchtliche Zahl von weiteren, ungedruckten Consilia überliefern. Dieser Handschriftenbestand wurde in letzter Zeit bearbeitet.

Die gutachterliche Tätigkeit des Autors lässt sich über drei Jahrzehnte hinweg – ausgehend von den 1370er-Jahren bis 1400 – verfolgen. Baldus verweist nicht selten in den exegetischen Werken auf seine Consilia, die in großer Zahl anhand der erhaltenen Autorenexemplare datierbar sind. Auf dieser Grundlage wurde eine intellektuelle Biografie erarbeitet, die eine chronologische Aufstellung mit umfassender Datierung der Komposition der Werke bietet, und deren Entstehung – sogar der umfangreichen Lecturae zum römischen und kanonischen Recht – in Zusammenhang mit dem Lebenslauf des Autors steht.

Zentrales Anliegen des Forschungsprojekts ist die Bearbeitung der abschließenden Monografie, die eine Reihe von Repertorien enthält (das Repertorium der Consilia, das Verzeichnis der Handschriften und das Repertorium der Werke, Initien-Register und Ähnliches). Diese Monografie soll dem Leser einen vielfältigen Einstieg in das Werk von Baldus de Ubaldis und dessen Überlieferung ermöglichen. Sie bietet auch praktische Hinweise für die Nutzer der geläufigen Druckausgaben des 16. Jahrhunderts; das soll es erleichtern, die einzelnen exegetischen Texte in den Werdegang des Autors einzuordnen und die Entwicklung seines Denkens diachronisch zu erfassen.

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