Recht und Mission
Forschungsprojekt

Christliche Mission vollzog sich in Gebieten mit unterschiedlichen Rechtsordnungen. Die enge Verbindung von Christentum und Römischen Rechtsvorstellungen ab dem 4. Jahrhundert dürfte die historisch vielleicht folgenreichste Symbiose religiöser und weltlicher Normenordnungen darstellen. Im Westteil des bald mit eschatologischen Vorstellungen verbundenen Römischen Reiches setzte sich die trinitarische Form („römisch-katholisch“) auch in denjenigen sog. Barbarenreichen durch, die zunächst der Lehre des Arius und Origines (Arianer sowie die gemäßigten Homoiousianer und Homoier) angehangen hatten. Deren Leges, die wegen ihres nicht-römischen Ursprungs als „Barbarenrechte“ bezeichnet werden, enthielten zum Teil spezielle Normen für die in ihrem Herrschaftsgebiet lebenden Romanen. Nach seiner Kaiserkrönung erließ Karl der Große noch drei weitere Leges für die von ihm unterworfenen Anrainer des fränkischen Reiches. Die Integration in die christliche und weltliche Ordnung bedeute deswegen keineswegs das Verschwinden Unterschiedlicher Regime.
In dem Forschungsprojekt sollen diese Wechselbeziehungen zwischen Mission und Recht im mittelalterlichen Europa Mittelpunkt stehen. Dabei kann auf die Arbeiten nicht zuletzt im Rahmen des früheren Forschungsschwerpunkts „Rechtsräume“ zurückgegriffen werden. Ein Schwerpunkt liegt auf der Verbindung archäologischer und schriftlicher Quellen. Es wird angestrebt, die Ergebnisse mit den Forschungen zu Recht und Mission in der frühneuzeitlichen Kolonialisierung der Iberian Worlds in Verbindung zu setzen
Publikationen, auf denen das Forschungsprojekt aufbaut: