Kolloquium "Die Anfänge des öffentlichen Rechts im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit"

Kolloquium

  • Beginn: 15.04.2009
  • Ende: 30.06.2009
  • Ort: Campus Westend der Goethe-Universität, Frankfurt am Main
  • Raum: RuW 4.101

Als zweiter Mercator-Professor der Deutschen Forschungsgemeinschaft im Bereich der Frankfurter Rechtsgeschichte ist Prof. Diego Quaglioni, Universität Trient / Italien für das Sommersemester 2009 durch den Universitätspräsidenten berufen worden. Die Mercator-Professur ist der wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit Prof. Gerhard Dilcher, Frankfurt am Main, auf dem Gebiet des Zusammenwirkens von italienischer Rechtswissenschaft und der Verfassungsentwicklung des Heiligen Römischen Reichs bei der Ausformung eines europäischen „öffentlichen Rechts“ (ius publicum europaeum) in Mittelalter und Neuzeit gewidmet. Im Rahmen der Mercator-Professur wird folgende Lehrveranstaltung angeboten. Zeit und Ort: Mittwochs, 14-16h, RuW 4.101, ab 15. April 2009 (= Eröffnungssitzung mit Vorstellung des Programms) Schwerpunktbereich: Grundlagen des Rechts; Leistungsnachweis nach Vereinbarung

Inhalt:

In dem Kolloquium wird durch Prof. Quaglioni, Universität Trient und die beiden Frankfurter Dozenten ein Einblick in die Quellen und Arbeitsweise der mittelalterlichen gelehrten Jurisprudenz gegeben. Der behandelte Gegenstand ist dabei nicht, wie meist üblich, das Zivilrecht, sondern jene römischrechtlichen und kanonistischen Quellen, die Anlass boten zur Reflexion über die Rechte des Herrschers und des Volkes, mithin die Anfänge eines öffentlichen Rechts. Dabei wird von den Juristen, etwa dem führenden mittelalterlichen Juristen Bartolus (gestorben 1358), auch die politische Theorie miteinbezogen. Dadurch wird die Grundlage der Entwicklung des modernen Staates und der Kompetenz - und Machtverteilung im Staatswesen gelegt. Diese Entwicklung findet in der Neuzeit eine Zusammenfassung bei Jean Bodin (1530-1596), der als Begründer des modernen Begriffs der Souveränität gilt.

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