Auslegung und Inhaltskontrolle von Verträgen in Asien: Vorstellung eines Forschungsprojekts

Auslegung und Inhaltskontrolle von Verträgen in Asien: Vorstellung eines Forschungsprojekts

Konferenz

  • Datum: 08.12.2020
  • Uhrzeit: 17:00 - 18:30
  • Ort: Online
Auslegung und Inhaltskontrolle von Verträgen in Asien: Vorstellung eines Forschungsprojekts

In Kooperation mit dem

Max-Planck-Institut für
ausländisches und internationales Privatrecht Hamburg

und dem Forschungsnetzwerk

Max Planck Law.

Zum Thema

Wie würde ein taiwanesisches Gericht den Haakjöringsköd-Fall entscheiden? Finden sich im neuen chinesischen Zivilgesetzbuch oder der jüngsten Reform des japanischen Zivilgesetzbuchs Spuren des deutschen AGB-Gesetzes von 1976? Können koreanische Verbraucherverbände gerichtlich gegen „unfaire“ Vertragsbedingungen vorgehen? Wie wenden die thailändischen Gerichte §§ 171 und 368 des thailändischen Zivilgesetzbuchs (wörtliche Übersetzungen von §§ 133, 157 BGB) an?

Die rechtsvergleichende Literatur in westlichen Sprachen enthält kaum Antworten auf diese und ähnliche Fragen. Ein umfassendes Forschungsprojekt unter Leitung von Mindy Chen-Wishart (University of Oxford) und Stefan Vogenauer (MPI Frankfurt) unternimmt derzeit eine systematische Kartographierung von 13 asiatischen Vertragsrechten in englischer Sprache. Die Ergebnisse werden in sechs Bänden bei Oxford University Press veröffentlicht. Nach den beiden Bänden zu Rechtsbehelfen bei Vertragsverletzung (2016) sowie Vertragsschluss und Verträgen zugunsten Dritter (2018) erscheint nun der dritte Band. Er behandelt zwei Themen, die für jedes Vertragsrecht zentral sind: Welche Regeln und Prinzipien der Vertragsauslegung wenden die Gerichte an, und in welchem Maße können sie unangemessene Vertragsbestimmungen für ungültig erklären?

Nach einem Grußwort von Professor Mindy Chen-Wishart berichtet Professor Stefan Vogenauer über die neuesten Forschungsergebnisse. Kurzkommentare zur richterlichen Inhaltskontrolle aus der Perspektive zweier betroffener Rechtsordnungen runden die Präsentation ab. Es sprechen Professor Dr. Sheng-Lin Jan und Professor Dr. Moritz Bälz. Die Moderation übernehmen Ruth Effinowicz und Professor Dr. Knut Benjamin Pißler.

Zu den Beteiligten

Stefan Vogenauer ist Direktor am MPI für Europäische Rechtsgeschichte und Sprecher von Max Planck Law, dem Netzwerk der elf juristischen Max-Planck-Institute. Vor seiner jetzigen Position hatte er von 2003 bis 2015 den Lehrstuhl für Rechtsvergleichung an der University of Oxford inne. Dort war er auch Direktor des Institute of European and Comparative Law und Fellow am Brasenose College.

Moritz Bälz ist Inhaber des Lehrstuhls für Japanisches Recht und seine kulturellen Grundlagen an der Goethe-Universität Frankfurt/Main sowie stellvertretender Geschäftsführender Direktor des Interdisziplinären Zentrums für Ostasienstudien (IZO) ebendort.

Mindy Chen-Wishart ist Professor of Contract Law an der University of Oxford, Dekanin der dortigen Juristischen Fakultät und Fellow am Merton College.

Ruth Effinowicz ist Wissenschaftliche Referentin und Leiterin des Kompetenzzentrums Japan am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht. Sheng-Lin JAN ist Richter am Verfassungsgericht Taiwans. Bis 2016 war er Fu Ssu-Nien Memorial Chair Professor and Distinguished Professor an der National Taiwan University (NTU).

Knut Benjamin Pißler ist Wissenschaftlicher Referent und Leiter des Kompetenzzentrums China und Korea am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht. Er ist Professor für chinesisches Recht an der Georg-August-Universität Göttingen.

Anmeldung

Die Konferenz findet als Videokonferenz über Zoom statt. Bitte melden Sie sich bis zum 4. Dezember 2020 mit diesem Link zur virtuellen Konferenz an. Mit der Teilnahme an der Konferenz erklären Sie, dass Sie die Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von Zoom zur Kenntnis genommen und akzeptiert haben. Diese finden Sie hier und hier. Die Zugangsdaten erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung am Montag, den 7. Dezember 2020.

Zur Redakteursansicht