Regimetheorie
Arbeitsgruppe
Mit dem Begriff „Regime“ wird auf gefestigte Arrangements von Diskursen, Normen, Praktiken und Institutionen verwiesen. Die Analysekategorie „Regime“ eröffnet interdisziplinäre Schnittstellen für die Rechtsgeschichte, die Regime vor allem unter dem Aspekt der Herstellung, Vermittlung und Durchsetzung von Normen betrachtet (Normativitätsregime). Die rechtshistorische Verwendung des Regimebegriffs bedarf jedoch sorgfältiger theoretischer Reflexion. In der Arbeitsgruppe „Regimetheorie“ werden in Werkstattgesprächen die Möglichkeiten und Grenzen regimetheoretischer Ansätze ausgelotet.
In der ersten Phase widmete sich die Arbeitsgruppe interdisziplinären Grundlagen der Regimetheorie für die Rechtsgeschichtsschreibung. Abgeschlossen wurde sie mit der Publikation des fortan online erscheinen Symposiums Historical Regimes of Normativity. In der zweiten Phase wird in wechselndem Turnus der vorläufige Theoriekorpus auf seine praktische Anwendbarkeit in den einzelnen Forschungsfeldern hin kritisch hinterfragt und weitergedacht. Ein besonderer Fokus liegt gegenwärtig auf der Frage nach einer theoretischen Beschreibbarkeit des Wandels in Normativitätsregimen.
Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe sowie die Beiträge der Forschungsfeldsitzungen werden im Symposium Historical Regimes of Normativity auf dem Blog Legal History Insights publiziert.