Regimetheorie

Arbeitsgruppe

Mit dem Begriff „Regime“ wird auf gefestigte Arrangements von Diskursen, Normen, Praktiken und Institutionen verwiesen. Die Analysekategorie „Regime“ eröffnet interdisziplinäre Schnittstellen für die Rechtsgeschichte, die Regime vor allem unter dem Aspekt der Hervorbringung, Vermittlung und Durchsetzung von Normen betrachtet (Normativitätsregime). Die rechtshistorische Verwendung des Regimebegriffs bedarf jedoch sorgfältiger theoretischer Reflexion. In der Arbeitsgruppe „Regimetheorie“ werden in Werkstattgesprächen die Möglichkeiten und Grenzen regimetheoretischer Ansätze ausgelotet.

In der ersten Phase widmete sich die Arbeitsgruppe jenen interdisziplinären Grundlagen der Regimetheorie, die für eine rechtshistorische Perspektive in besonderer Weise relevant sind. Abgeschlossen wurde sie mit der Publikation des online erschienenen Symposiums Historical Regimes of Normativity. In der zweiten Phase wurde in einer Reihe von Vorträgen der vorläufige Theoriekorpus auf seine praktische Anwendbarkeit in den einzelnen Forschungsfeldern hin kritisch hinterfragt und weitergedacht. Ein besonderer Fokus liegt gegenwärtig auf der Frage nach einer theoretischen Beschreibbarkeit des in Normativitätsregimen stattfindenden Wandels.

Zur Redakteursansicht