Die Abduktion von Recht als gegenläufiger Prozeß zur Rechtsproduktion

Abgeschlossenes Projekt

Rechtsgeschichte und Rechtssoziologie haben bisher immer wieder nur die Entstehung von Recht, die an der Rechtsproduktion beteiligten Personen, politischen Institutionen und Organe sowie Rechtsentstehungsarten und -verfahren untersucht, die sich entsprechend der traditionellen Rechtsquellenlehre und Rechtsquellenpraxis hauptsächlich im Gesetz, Gewohnheitsrecht, Richterrecht und in der produktiven Kraft der Rechtswissenschaft dokumentieren. Es gilt, den gegenläufigen Prozeß des Außerkrafttretens von Recht jeder Form und Qualität zu untersuchen. Er soll hier als "Abduktion" des Rechts im weitesten Sinne bezeichnet werden. Die zeitliche, ökonomische, politische und gesellschaftliche Bedingtheit von Recht ist für seine Entstehung unbestritten, aber in ihrer Wirkung für das förmliche oder formlose Außerkrafttreten, Außerkraftsetzen oder stille Untergehen von Recht noch völlig unerforscht. Das Arbeitsvorhaben wird als Gegenstück zu historischen und aktuellen Rechtsentstehungs- und Rechtsquellentheorien entwickelt und benutzt den rechtshistorischen Befund als Ausgangsmaterial. Die Materialsammlung ist schon weit gediehen.

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