Cornelia Vismann verstorben

30. August 2010

Cornelia Vismann ist am Samstag, 28. August 2010 im Alter von 49 Jahren in Berlin verstorben. Zwei Wochen zuvor hatte sie alle Krankenhausbehandlung abgebrochen. Sie verabschiedete sich von der Familie und den Freunden, bewundernswert tapfer und würdig. Sie hinterlässt ihren Ehemann Balthasar Haussmann und ihre siebenjährige Tochter Milena. Cornelia war 2002 bis 2009 wissenschaftliche Mitarbeiterin unseres Instituts.

Ein Nachruf von Michael Stolleis

Cornelia Vismann ist am Samstag, 28. August 2010 im Alter von 49 Jahren in Berlin verstorben. Zwei Wochen zuvor hatte sie alle Krankenhausbehandlung abgebrochen. Sie verabschiedete sich von der Familie und den Freunden, bewundernswert tapfer und würdig. Sie hinterlässt ihren Ehemann Balthasar Haussmann und ihre siebenjährige Tochter Milena.

Cornelia war 2002 bis 2009 wissenschaftliche Mitarbeiterin unseres Instituts. Sie hatte in Freiburg, Hamburg und Berkeley Rechtswissenschaft und Philosophie studiert und arbeitete zunächst als Anwältin für Arbeitsrecht in Berlin, dann im Bereich der Kulturwissenschaften in Frankfurt/Oder. Ihre vielfach zitierte und besprochene Dissertation „Akten. Medientechnik und Recht“ (Frankfurt 2000, 2. Aufl. 2001) hatte sie in Berlin geschrieben, war aber 1999 in Frankfurt promoviert worden. Auch ihre Habilitation „Verfassung nach dem Computer“ (2007) erfolgte in Frankfurt. In den Jahren ihrer von Marie Theres Fögen vermittelten Zugehörigkeit zu unserem Institut war sie vielfach unterwegs, als Fellow am Wissenschaftskolleg in Berlin und am Internationalen Forschungszentrum Kulturwissenschaften in Wien, zu einem Forschungsaufenthalt in London sowie zur Lehre an der Fakultät für Medien der Bauhaus-Universität Weimar. Dort wurde sie auf eine Gerd Bucerius-Stiftungsprofessur für Geschichte und Theorie der Kulturtechniken berufen – und fast gleichzeitig brach ihre Krankheit aus.

Sie war nicht nur menschlich eine großartige Person, zugleich sanft und energisch, vermittelnd und fest in ihren Überzeugungen, humorvoll und ernst. Sie war auch eine besonders originelle wissenschaftliche Grenzgängerin zwischen Kulturwissenschaften und Recht, Literatur und Fachsprache. Ihr besonderes Interesse galt dem „Bildregime des Rechts“ (so der Titel eines ihrer Sammelbände), den symbolischen „sichtbaren“ Formen der richterlichen Entscheidung, etwa dem „letzten Wort“ des Angeklagten. Dass Recht nicht nur aus Normen und deren Vollzug besteht, sondern sich sowohl kunstvoll als auch bedrückend in unseren Köpfen einnistet, zu Bildern formt und Bilder auslöst, hat sie fasziniert. Ihre wichtigsten Referenzen waren die Franzosen, allen voran Michel Foucault, aber auch Niklas Luhmann. Das alles hat sich in mehreren Sammelbänden und vielen Aufsätzen niedergeschlagen. Sie war auf der Suche nach einer Medientheorie des Rechts, vergleichbar dem Betreuer ihrer Habilitation, Thomas Vesting.

Wir verlieren mit ihr eine besonders kreative Wissenschaftlerin und, nebenbei: auch eine Repräsentantin unseres Instituts, vor allem aber eine Freundin, einen liebgewordenen Menschen – auf eine unbegreifliche Weise viel zu früh.

Michael Stolleis

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