Interventionen mit externen Folgen – Dreipersonenverhältnisse im Recht der Geschäftsführung ohne Auftrag
Promotionsprojekt

Dringt eine Person (Intervenient) in den Interessenkreis einer anderen Person (Prinzipal) vor, ohne hierzu legitimiert zu sein (Intervention), entstehen Rechtsbeziehungen zwischen dem Intervenienten und dem Prinzipal. Komplexer wird die Situation, wenn sich die Intervention auf Dritte bezieht, etwa wenn der Intervenient mit einem Dritten einen Vertrag schließt. In einem solchen Dreipersonenverhältnis treten weitere Fragen auf: Entsteht ein zusätzliches Rechtsverhältnis lediglich zwischen dem Intervenienten und dem Dritten? Oder ist der Intervenient auch dazu befugt, rechtliche Beziehungen zwischen dem Prinzipal und dem Dritten zu begründen? Falls Letzteres gilt, welche Voraussetzungen muss die Intervention dafür erfüllen? Auf diese Fragen haben sowohl das deutsche Recht als auch Rechtsordnungen anderer Staaten, historische Rechtsordnungen sowie Bestrebungen zur Rechtsvereinheitlichung unterschiedliche Antworten gefunden. Diese Antworten werden zunächst mittels historisch-vergleichender Methodik systematisiert. Anschließend werden die systematisierten Ergebnisse durch einen Abgleich mit den Interessen der Beteiligten auf ihre Leistungsfähigkeit hin überprüft. Schließlich wird mit rechtsdogmatischer Methodik untersucht, ob und wie sich eine interessengerechte Regelung auf systematisch stimmige Weise in die deutsche Rechtsordnung integrieren lässt.