Die Debatte um die juristische Definition von Antisemitismus
Wer definiert, was Antisemitismus ist, und mit welchen Konsequenzen? Mit dieser Frage befasst sich unsere Direktorin Marietta Auer in einem Beitrag für die Zeitschrift Merkur. In ihrer Rechtskolumne analysiert sie die aktuelle politische und juristische Debatte um den Begriff des Antisemitismus, insbesondere im Kontext der Resolution, die der Deutsche Bundestag am 7. November 2024 verabschiedet hat. Sie zeigt auf, dass die rechtliche Definition nicht nur eine Frage der Begriffsbestimmung ist, sondern tiefgehende Auswirkungen auf den gesellschaftlichen Diskurs, die Meinungsfreiheit und die politische Praxis hat.
Marietta Auer beleuchtet, wie unterschiedliche Deutungen des Begriffs sowohl im internationalen als auch im nationalen Rechtssystem aufeinandertreffen und welche Herausforderungen sich daraus für eine präzise und praktikable Anwendung ergeben. Abschließend diskutiert sie, ob und inwiefern eine juristische Festlegung des Antisemitismusbegriffs zur Bekämpfung von Judenfeindlichkeit beiträgt oder neue Grauzonen schafft.