Recht zwischen Theorie und Praxis
Die Rechtswissenschaft wird im deutschsprachigen Raum primär als normative Praxis verstanden, die praxisrelevante Rechtsdogmatik hervorbringt und juristisches Personal ausbildet. Seit Beginn des 20. Jahrhunderts existiert jedoch eine empirische Sichtweise, die rechtliche Phänomene in der sozialen Welt methodisch untersucht. Diese Ansätze standen oft in Konkurrenz.
In den letzten Jahrzehnten erlebte die empirische Rechtsforschung eine Renaissance unter neuen Begriffen wie „Interdisziplinäre Rechtsforschung“. Erst kürzlich begann die Historisierung der Rechtssoziologie in Deutschland nach 1945, wobei eine umfassende Aufarbeitung noch fehlt. Ein langfristiges Forschungsprojekt, das auf Archivrecherchen sowie Methoden der Oral History und Digital Humanities basiert, soll diese Lücke schließen. Das Projekt „Eine andere Rechtswissenschaft – Die deutsche Rechtssoziologie nach 1945“ untersucht das Spannungsverhältnis zwischen Normativität und Empirie in der Geschichte der deutschen Rechtssoziologie.