Das Weimarer Eigentumsgrundrecht zwischen Öffentlichem Recht und Privatrecht

Forschungsprojekt

Meine Dissertation beschäftigt sich mit dem Eigentumsgrundrecht der Weimarer Reichsverfassung zwischen Öffentlichem Recht und Privatrecht. Das Grundrecht auf Eigentum befindet sich an der Schnittstelle beider rechtswissenschaftlicher Teildisziplinen: Einerseits ist es Eckpfeiler einer auf Privatwirtschaft gegründeten Ordnung und geradezu Symbol individueller Freiheit; andererseits waren in historischer Hinsicht politische Beteiligungsmöglichkeiten vielfach an Eigentumspositionen gebunden und wird Privateigentum in Enteignungsklauseln regelmäßig mit Gemeinwohlzielen verknüpft.

Die Rechtswissenschaft der Weimarer Republik war durch den Systemumbruch von Monarchie zu Republik nach dem Ersten Weltkrieg und durch das Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung in existentieller Weise herausgefordert. Dies betraf am prominentesten das Öffentliche Recht, innerhalb dessen sich im Zuge dieser Umwälzungen der bekannte Weimarer Richtungs- und Methodenstreit entspann, doch auch die Privatrechtswissenschaft blieb vom Umbruch nicht unberührt. Auf diese Situation werfen die Debatten rund um das Eigentumsgrundrecht ein Schlaglicht. Ich beziehe in meine Quellenanalyse sowohl rechtswissenschaftliche Texte als auch Rechtsprechung des Reichsgerichts zum Eigentumsartikel der Weimarer Reichsverfassung ein.

Zur Redakteursansicht