Die Verfassung des Natürlichen

Forschungsprojekt

Es gibt – so lautet die Ausgangshypothese dieses Projektes – einen grundlegenden Wandel des Selbstverständnisses regulatorischen Rechts in der Verfassung des Natürlichen. Dieser Wandel zeigt sich im Zugriff des Rechts auf ökologische, lebendige und planetare Elemente des Natürlichen. Zeichnete sich das Recht – genauer das moderne Recht – bisher vor allem durch ein dichotomisches Verständnis aus, wonach es in der Regulierung von Ökologischem, Lebendigem und Planetarem Sollenserwartungen für ‚reale‘ Prozesse formulierte, denen selbst – als natürlichen Prozessen – keine Normativität zukommt, wird das Recht nunmehr zu einem Element, dass an der materiellen Hervorbringung und dem Design natürlicher, lebendiger und planetarer Prozesse selbst beteiligt ist. Das Verhältnis von Normativität und Natürlichkeit wandelt sich von einem dichotomischen zu einem transformatorischen. Dies wirft nicht zuletzt grundlegende rechtstheoretische Fragen auf, wie ein richtiges und gerechtes Recht der Regulierung von Leben, Natur, Planetarem ausgestaltet werden kann. Unter Rückgriff auf jüngere philosophische, posthumanistische. naturtheoretische und rechtstheoretische Ansätze untersucht das Projekt, ob und inwiefern ein transformatives Verständnis des Verhältnisses von Normativität und Natürlichkeit im Rahmen einer Dogmatik der Transformation Gerechtigkeitserwartungen für die drei Konfrontationsbereiche Recht/Leben, Recht/Natur, Recht/Planetarisches aktualisieren kann.

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