Der Richterrechtsstreit der frühen Bundesrepublik

Forschungsprojekt

Der sogenannte Richterrechtsstreit nahm in den 1950er Jahren zu und ist seitdem fester Bestandteil der methodischen Diskussion in der deutschen Rechtswissenschaft. Inhaltlich behandelt er im Kern drei Fragen. Wann handelt es sich erstens bei einer Gerichtsentscheidung um „Richterrecht“? Ist zweitens die als „Richterrecht“ bezeichnete Entscheidung Recht und damit normativ? Geht drittens von Präjudizien eine Bindungswirkung aus? Die Fragen bleiben bis heute aktuell und ungelöst. Dabei ist ungeklärt, warum sich ausgehend von den 1950er Jahren die Diskussion hierüber quantitativ wie qualitativ intensiviert hat.

Drei Fragen sind es wiederum, die das Forschungsvorhaben anleiten. Was sind die historischen Wurzeln dieses Streits? Wie entwickelt sich der Streit innerhalb des Untersuchungszeitraums? Warum streitet die juristische Profession darüber, ob Richter Recht setzen (können)? In einem Untersuchungszeitraum, der von 1949 bis Ende der 1960er Jahre gezogen wird, soll die Genese des Streits ausgehend von diesen Leitfragen porträtiert werden. Zur Beantwortung der Fragen werden zunächst die Ausprägungen und Schattierungen des Wortes „Richterrecht“ geklärt. Anschließend werden die Theorien einzelner Autoren dargestellt und der Versuch einer Erklärung unternommen, warum und wie diese entstanden sind. Damit soll ein Ausschnitt des langen Streits um „Richterrecht“ wissenshistorisch aufgearbeitet werden.

 

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