Die Historiker und die Verfassung

Workshop

  • Datum: 03.02.2023
  • Uhrzeit: 14:00 - 19:00
  • Vortragende(r): Dieter Grimm
  • Wissenschaftskolleg zu Berlin
  • Organisation: Stefan Vogenauer
  • Ort: mpilhlt
  • Raum: Konferenzraum (Z01)
  • Kontakt: vogenauer.office@lhlt.mpg.de
Die Historiker und die Verfassung

Die Historiker und die Verfassung. Ein Beitrag zur Wirkungsgeschichte des Grundgesetzes

Vor einigen Wochen veröffentlichte Dieter Grimm sein neuestes Buch: „Die Historiker und die Verfassung. Ein Beitrag zur Wirkungsgeschichte des Grundgesetzes“. Neben der Vorstellung des Buches durch den Autor, Dieter Grimm, diskutieren Historiker, Politikwissenschaftler und Rechtshistoriker jeweils ein Kapitel.

Das Buch spricht das Verhältnis zwischen geltendem Recht, Geschichte und Rechtsgeschichte an, das uns am Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie täglich beschäftigt. Wir möchten daher Grimms Buch am 3. Februar mit einem Workshop an unserem Institut würdigen. Dabei ist geplant, Historiker*innen, Jurist*innen, Rechtshistoriker*innen und Politikwissenschaftler*innen – und natürlich Dieter Grimm – zusammenzubringen.

Der Workshop wird zwei Teile haben. Im ersten Teil beschäftigen wir uns mit der Methodenfrage des Buchs, also dem „Verhältnis zwischen Allgemeiner Geschichte und Rechts- bzw. Verfassungsgeschichte“. Im zweiten Teil sollen unter der Überschrift „Auf dem Weg zu einer Wirkungsgeschichte des Grundgesetzes“ einzelne Sachthemen im Mittelpunkt stehen, denen Grimm jeweils ein Kapitel widmet.

Wir bitten um Anmeldung an vogenauer.office@lhlt.mpg.de bis 27. Januar 2023.

Über das Buch

Die Geschichte der Bundesrepublik ist maßgeblich vom Grundgesetz und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geprägt worden. In den Darstellungen der Historiker kommt das jedoch nur unvollkommen zum Ausdruck. Dieter Grimm, selbst von 1987 bis 1999 Richter am Bundesverfassungsgericht, zeigt, wo es zum Verständnis der historischen Entwicklung hilfreich gewesen wäre, auf Verfassung und Verfassungsrechtsprechung ausführlicher einzugehen. Das Buch stößt damit in eine Leerstelle zwischen den Disziplinen: Die Rechtswissenschaft beschäftigt sich zwar mit den Wirkungen der Verfassung, beschränkt sich aber auf die Wirkungen im Rechtssystem, während die Geschichtswissenschaft vor der Anwendungsebene des Rechts haltmacht, wo sich jedoch erst entscheidet, ob und wie der normative Anspruch der Verfassung eingelöst wird.

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