Das Recht auf ungerechtfertigte Bereicherung in Indien: eine Geschichte

Forschungsprojekt

Das Recht der Rückerstattung wegen ungerechtfertigter Bereicherung umfasst Rechtsregeln, die eine Bereicherung rückgängig machen, die auf Kosten eines anderen erlangt wurde. Die ungerechtfertigte Bereicherung stellt heute nicht nur ein wichtiges und eigenständiges Rechtsgebiet im Common Law dar, sondern ist zugleich Gegenstand grundlegender wissenschaftlicher Debatten. Aufgrund der Vielfalt der Ansprüche, die diesem Rechtsgebiet zugerechnet werden, vertreten Kritiker die Auffassung, dass die ungerechtfertigte Bereicherung nicht als ein vom Sachen-, Delikts- oder Vertragsrecht unabhängiger Rechtsbereich verstanden werden sollte. Insbesondere wird von mehreren Wissenschaftlern vorgeschlagen, die rechtlichen Vorgänge und Ansprüche, die derzeit dem Recht der ungerechtfertigten Bereicherung zugerechnet werden, stattdessen als Teil des Vertragsrechts zu betrachten.

In Indien wird dieser Bereich durch den Indian Contract Act von 1872 geregelt. Das Gesetz ist bis heute auch in Myanmar, Pakistan und Bangladesch in Kraft und wurde in Malaysia weitgehend übernommen. In Anlehnung an das damalige englische Recht enthält der Indian Contract Act spezifische Vorschriften zur Rückabwicklung ungerechtfertigter Bereicherungen. Die heutige indische Rechtswissenschaft muss daher sowohl ihre eigene Rechtsgeschichte als auch die späteren Entwicklungen des englischen Rechts berücksichtigen. Eine Untersuchung der Entwicklung der indischen Rechtswissenschaft kann darüber hinaus einen Beitrag zu den gegenwärtigen Debatten über die Reichweite und Eigenständigkeit des Rechts der ungerechtfertigten Bereicherung in England und Indien leisten.

Das Projekt untersucht den historischen Werdegang dieses Rechtsbegriffs und insbesondere seine „Domestizierung“, also seine Anpassung an das indische Rechtssystem. Als Untersuchung der Geschichte des Kolonialrechts verbindet das Projekt zugleich die Geschichte des Britischen Empire mit der Entwicklung der Rechtslehre. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie ein ursprünglich im englischen Recht entwickeltes Rechtskonzept übernommen, angepasst und im indischen Recht eigenständig weiterentwickelt wurde. Die historische Untersuchung soll damit zugleich zeigen, inwiefern die Entwicklung des indischen Rechts zum heutigen Verständnis der ungerechtfertigten Bereicherung als eigenständigem Rechtsgebiet beigetragen hat.

Zur Redakteursansicht