„Glokalisierungen“ von Normativität
Forschungsbericht (importiert) 2019 - Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie
Globale Regeln?
Nicht erst die Covid-19-Pandemie, sondern auch Diskussionen über Klimaschutz, Migration und globale Ungleichheiten haben gezeigt, dass die Menschheit im Zeitalter des Anthropozän auf Koordination angewiesen ist. Wir müssen miteinander über Regeln sprechen, uns auf gemeinsame Standards einigen, vielleicht auch auf Sanktionen. Die neuen Nationalismen machen diese Aushandlungsprozesse nicht überflüssig, sondern nur noch schwieriger. Sie werden aber nicht die weltweite Kommunikation und damit auch mögliche Missverständnisse unterbinden, im Gegenteil. Und sie ändern nichts an der globalen Dimension unserer Probleme, die wir – wenn überhaupt – nur mit globalen Regelungen, mit transnationalem oder globalem Recht, zu lösen in der Lage sein dürften.
Doch können wir uns auf solche globalen Regeln verständigen? Sind wir nicht Gefangene unserer Traditionen? Verfügen wir über eine gemeinsame Sprache des Rechts, jedenfalls über ein Minimum? Solche Fragen sind verhältnismäßig neu für die rechtshistorische Forschung, die sich traditionell vor allem als Vorgeschichte nationalen Rechts, nicht zuletzt am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte seit 1964 auch als europäische Rechtsgeschichte entwickelt hat. Es dominierte eine eurozentrische Perspektive: Man ging davon aus, die westliche Moderne habe ein Modell der Organisation des Zusammenlebens und damit auch von Herrschaft und Recht hervorgebracht, das sich mit der europäischen Expansion zunehmend über den Globus verbreitete und auf lange Sicht durchsetzen würde. Europäische Rechtskultur hatte die Originale hervorgebracht, in anderen Regionen schien man diese mehr oder weniger gelungen zu kopieren.
Überwindung der europäischen Perspektive
Doch diese Zeit der Selbstgewissheit ist vorbei. Nicht nur die Gegenwart stellt die scheinbare Alternativlosigkeit der westlichen Demokratien und ihres Rechtssystems infrage. Auch neuere Entwicklungen in der Historiographie, postkoloniale Perspektiven und die Globalgeschichte haben die diffusionistischen Globalisierungsmodelle in Verruf gebracht [1; 2]. Viele der großen Erzählungen vom langsamen Siegeszug des europäischen Rechts haben ihre Strahlkraft eingebüßt. Die seit gut drei Jahrzehnten blühende Imperiengeschichte und Globalgeschichte, die sich mit Prozessen der Wissenszirkulation und der Herausbildung globaler Netzwerke beschäftigen, wenden sich dem Recht allerdings kaum zu. Es wird, vielleicht auch wegen der wirtschaftshistorischen Prägung der Globalgeschichte, meist als abhängiger Faktor oder als bloßes Machtinstrument angesehen. Die starke angloamerikanische Variante der Globalgeschichtsschreibung neigt überdies dazu, Recht mit Praxis und vielleicht noch Praktiken zu identifizieren. Doch damit übersieht man leicht die aus kontinentaleuropäischer Sicht entscheidende rechtshistorische Dimension der Konstruktion von Herrschaftsordnungen: Dass nämlich, wie Friedrich Carl von Savigny es schon vor über 200 Jahren formuliert hat, jedes Zeitalter von etwas Gegebenem ausgeht, das notwendig und frei zugleich ist. Mit anderen Worten, auch Praxis und Praktiken sind Teil eines erlernten, kulturell vermittelten Normativitätswissens. Sie werden in einem Möglichkeitsraum realisiert, der von der Vergangenheit geformt ist. Das galt früher auf nationaler und – wohl in schwächerem Maße – auch noch heute auf globaler Ebene.
Doch wie lassen sich die Verbreitung von rechtlichen Praktiken, wie die weltweite Präsenz und zugleich Varianz einer juristisch-politischen Sprache erklären? Das im Jahr 2019 an der Abteilung „Historische Normativitätsregime“ begonnene Gemeinschaftsprojekt „Glocalizing Normativities“ stellt genau diese Frage ins Zentrum. Es baut auf der am Institut betriebenen Forschung zu Methoden der Globalrechtsgeschichte, Multinormativität und Translation [3] auf und versteht Rechtsgeschichte als Geschichte eines großen Translationsvorgangs, in dem normative Information übernommen, auf bestimmte Handlungsfelder bezogen und zu lokalisiertem Normativitätswissen verarbeitet wird [4].
Produktion von Normativitätswissen vor Ort
Um diese Phänomene genauer analysieren zu können, werden in fünf Promotionsvorhaben und vier PostDoc-Projekten Fallstudien zu lokalen Prozessen der kulturellen Übersetzung von Normativitätswissen in den Iberian Worlds durchgeführt. Unter dieser weiten Bezeichnung werden Regionen erfasst, die zu irgendeinem Zeitpunkt Teil der beiden großen frühneuzeitlichen iberischen Imperien Portugal und Spanien waren oder in denen – vor allem durch die Mission – Normativitätswissen reproduziert wurde, das aus den iberischen Imperien stammte. Die einzelnen Forschungsprojekte beschäftigen sich mit dem Andenraum im 16., christlichen Gemeinschaften in Japan im 16. und 17. Jahrhundert, Niederländisch-Brasilien im 17. Jahrhundert, dem Königreich Neapel-Sizilien, dem Herzogtum Mailand und dem Kirchenstaat im 18. Jahrhundert, Chile und den Philippinen im 18. und 19. Jahrhundert, dem lusophonen Südatlantik, insbesondere Angola, Kap Verde, Guinea-Bissau, Mosambik, São Tomé und Príncipe im 19. und 20. Jahrhundert. In jedem Projekt wird jeweils ein historisches Normativitätsregime näher untersucht: Governance, Dependenz, Diversität, Eigentum, Tradition. Drei Projekte sind Teil der Forschungsgruppe „Law and the Creation of Dependency in the Ibero-Atlantic“, die in Kooperation mit dem Bonner Exzellenzcluster „Beyond Slavery and Freedom“ durchgeführt wird. Auch die Max Planck Partner Group „Towards a renewed legal history of indigenous labor and tribute extraction in the Spanish Empire“ in Santiago de Chile wirkt an dem Gemeinschaftsprojekt mit.
Es werden Einzelstudien, die auf lokalem Archivmaterial beruhen, verbunden mit einer vergleichenden Perspektive, die über die Regimebegriffe möglich ist. Das soll dabei helfen zu erfassen, wie sich aus Prozessen der Globalisierung und der Lokalisierung von Normativitätswissen eine juristisch-politische Sprache herausgebildet hat. Damit werden auch die Bedingungen der Möglichkeit der Kommunikation über Recht auf globaler Ebene besser zu verstehen sein.
Literaturhinweise
Rechtsgeschichte – Legal History RG 20, 18–71 (2012)
Rechtsgeschichte – Legal History RG 22, 16–48 (2014)
Oxford Handbooks Online (2017)