Die Geburt Österreichs aus dem Geist des öffentlichen Rechts
Band 324 der „Studien zur europäischen Rechtsgeschichte“ erschienen
Der neueste Band unserer „Studien zur europäischen Rechtsgeschichte“ geht den Ursprüngen der österreichischen Staatsrechtslehre in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts nach. Obwohl es sich dabei um eine florierende Literaturgattung handelte, die vom habsburgischen Herrscherhaus gefördert wurde, ist sie bislang kaum systematisch untersucht worden. In seinem grundlegenden Werk schließt Martin Schennach, Professor für Rechtsgeschichte an der Universität Innsbruck, somit eine Forschungslücke. Auf Basis einer Vielfalt frühneuzeitlicher Quellen analysiert er die Entstehung dieses Genres anhand der relevanten Autoren (auch im Zusammenhang der Universitätslehre), arbeitet dessen Leitthemen und Methoden heraus und stellt Bezüge zur Reichspublizistik her. Im Ergebnis zeigt er, dass die österreichische Staatsrechtslehre einen bedeutenden Beitrag zur diskursiven und juristischen Konstruktion eines österreichischen Gesamtstaates im Zeitalter des Absolutismus leistete.
In seinem in der jüngsten Ausgabe unserer Institutszeitschrift Rechtsgeschichte – Legal History 28 veröffentlichten Forschungsbeitrag fasst der Autor die zentralen Aussagen seines Werks in englischer Sprache zusammen.