Friedrich Carl von Savigny, Pandekten.
Obligationenrecht, Allgemeiner Teil

Nach Savignys Vorlesungsmanuskript herausgegeben von Martin Avenarius

Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 228
Savignyana 8
Frankfurt am Main: Klostermann 2008. XIV, 383 S.

ISSN: 1610-6040
ISBN: 978-3-465-04052-1


Der Band erschließt der Forschung ein Manuskript, das einem Abschnitt der berühmten Pandektenvorlesung Friedrich Carl von Savignys zugrundelag: dem Allgemeinen Teil des Obligationenrechts, also des Rechts der Schuldverhältnisse. Um die Hörer unmittelbar an der Entwicklung seiner Lehren aus den Quellen zu beteiligen, trug Savigny seine wissenschaftlichen Erkenntnisse im Verlaufe von 33 Jahren in das Vorlesungsmanuskript ein. So spiegelt dieses zahlreiche Überarbeitungsstufen des Stoffes wider und wirft ein Licht auf die Gedanken Savignys in ihrer Entwicklung. Als Zeugnis aufwendiger Quellenanalyse und eingehender Auseinandersetzung mit der Literatur und verschiedenen unveröffentlichten Standpunkten anderer Juristen bildet das Manuskript in Teilen eine Vorstufe zum ausgearbeiteten Druckwerk Das Obligationenrecht als Theil des heutigen Römischen Rechts. Darüber hinaus eröffnet es den Zugang zum Rechtsdenken Savignys in verschiedenen Rechtsbereichen, die nicht mehr zum Druck ausgearbeitet worden sind. Insoweit bietet das Manuskript die Grundlage für eine unmittelbare Rekonstruktion der Lehren Savignys. Es weist gegenüber den Nachschriften seiner Hörer nicht nur den Vortheil der Authentizität der Mitteilungen auf; es ist auch wesentlich ausführlicher. Überdies enthält es eine Vielzahl von Bemerkungen, die nicht für den Vortrag bestimmt waren, sondern als wissenschaftliche Notizen für Savignys eigene Zwecke anzusehen sind. Hier finden sich, anders als im Druckwerk, spontan notierte Überlegungen, Kritik in unabgemilderter Schärfe und mancher Niederschlag eigener Zweifel. So erlaubt die Edition, den Vordenker der Historischen Rechtsschule als Forscher wahrzunehmen, dem der Leser gleichsam beim Ringen um Erkenntnis und Ausdruck zusehen kann.

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