Si in evidentem utilitatem. The Congregation of the Council and the praxis of the decree De rebus regularium non alienandis in the Papal States (Marche XVII c.)
Promotionsprojekt
Im Rahmen der Forschungsgruppe 'Normative knowledge in the praxis of the Congregation of the Council. The production of normative categories and models for the post-Tridentine world' befasst sich mein Dissertationsprojekt mit der komplexen Beziehung zwischen der Konzilskongregation und lokalen kirchlichen Institutionen in der frühen Neuzeit. Um dieses Ziel zu verfolgen, beschränke ich das Untersuchungsfeld auf einen ganz bestimmten Themenbereich, nämlich das kirchliche Eigentum des regulären Klerus. Das allgemeine Dekret de rebus regularium non alienandis (1624) verbot nämlich allen religiösen Ordensgemeinschaften und Kongregationen (Bettel- und Mönchsorden, Regularkleriker usw.), ihr gemeinsames Eigentum zu veräußern. Die Konzilskongregation, die im Rahmen der römischen Kurie hauptsächlich mit der Anwendung, Ausführung und authentischen Interpretation der Kanones des Konzils von Trient befasst war, hatte auch die Befugnis, Entfremdungsgenehmigungen zugunsten der religiösen Körperschaften zu erteilen, sofern die Nützlichkeit der Transaktion offensichtlich war. Die Institution der Dispensationslizenz scheint die Arbeit der Kongregation im 17. Jahrhundert stark zu prägen. In dieser Hinsicht konzentriert sich meine Arbeit genau auf die Dynamik der freiwilligen (oder graziosa) Gerichtsbarkeit, die sich zwischen den verschiedenen kirchlichen Institutionen entwickelte, die auf mehreren Ebenen an diesen Entfremdungsverfahren beteiligt waren. Von besonderem Interesse ist dabei die rechtshistorische Analyse der komplexen Verflechtung der Jurisdiktionskompetenzen der Orden, der Konzilskongregation und der Diözesanbischöfe. Besonderes Augenmerk werde ich dabei auf das Rechtsinstitut der apostolischen Delegation legen, das sich nicht nur als ein in diesen Kontexten reichlich genutztes Instrument erweist, sondern auch für eine diskrete Komplementarität zwischen den verschiedenen Institutionen der katholischen Kirche verantwortlich ist. Ich werde mich darauf konzentrieren, die Verfahrenspraktiken sowie die Rolle und die Besonderheiten der zahlreichen beteiligten Akteure zu beschreiben, wie z. B. die Oberen der Klöster, die Generaloberen der religiösen Orden, die Generalprokuratoren der römischen Kurie, die Beamten der bischöflichen Gerichte, usw. Auf der Ebene der Untersuchung stützt sich diese Arbeit auf Quellen aus zentralen und lokalen Archiven. Insbesondere werde ich die typischen Quellen des Archivs der Konzilskongregation, wie die Positiones, Libri Decretorum und Libri Litterarum, mit den in den allgemeinen Ordensarchiven, in den Klosterarchiven und in den Diözesanarchiven aufbewahrten Unterlagen verbinden Der historisch-geographische Kontext, der den Hintergrund der vorliegenden Arbeit bildet, ist das Territorium der Marken im 17. Jahrhundert; diese Provinz des Kirchenstaates, die durch eine besondere administrative und kirchliche Zersplitterung gekennzeichnet war, ist aus historiographischer Sicht im Hinblick auf die Zentrum-Peripherie-Dynamik der kirchlichen Institutionen immer noch vernachlässigt.