Die sächsische Läuterung

Entstehung, Wandel und Werdegang bis ins 17. Jahrhundert

2. Dezember 2019

Neben der Appellation war die „Läuterung“ das zweite ordentliche Rechtsmittel des Zivilprozesses im frühneuzeitlichen Sachsen. Die Geschichte dieses rechtlichen Instituts endete erst mit den Reichsjustizgesetzen 1877/1879 – und geriet bald darauf in Vergessenheit. Angesichts des lückenhaften Forschungsstandes unternimmt Volker Unverfehrt in seinem Buch eine quellennahe Rekonstruktion seiner Entwicklung und zeigt, dass frühere Formen der leuteratio in der mittelalterlichen deutschen Rechtspraxis auf einen Gebrauch als bloße Urteilserklärung hindeuten. Später begegnet sie als gefestigtes Institut in Schöffensprüchen (als Auslegungsstreit über einen Erstspruch), bevor die Läuterung seit Ende des 15. Jahrhunderts zum Rechtsmittel gegen Gerichtsurteile in derselben Instanz wurde. Die Untersuchung geht den Gründen für den Wandel und die Langlebigkeit der Läuterung vom 14. bis 17. Jahrhundert nach und ist nicht zuletzt ein anregender Beitrag zur Geschichte des sächsischen Rechtsraums.

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