Die Vorformen moderner Rechtsvergleichung.
Vergleichende Beobachtungen und komparatistische Methoden in den Wissenschaften im 17. und 18. Jahrhundert
Forschungsprojekt
Empirie, Kombination sowie Erfassung von Unterschieden und Gemeinsamkeiten führen im 17. und 18. Jahrhundert zur Vergleichung als einer weitgehend unreflektierten Erkenntnismethode.
Beobachtung und Erkennen einheitlicher und unterschiedlicher Phänomene ermöglichen es, Einheitlichkeit und Gleichheit zu schaffen. Das trifft besonders für Rechtsvereinheitlichungsprozesse zu. Umgekehrt schaffen vergleichende Beobachtungen aber auch Erkenntnisse über die Grenzen der Rechtsvereinheitlichung und die Notwendigkeiten differenzierter Rechtsgestaltung.
Diese komparatistischen Erkenntnisverfahren waren in den außerjuristischen Wissenschaften der Medizin, Theologie, Sprachen, Kunstgeschichte und Kulturgeschichte viel früher in Gebrauch als in der Jurisprudenz. Die Untersuchung hat somit auch diese Disziplinen mit einzubeziehen. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt im Zeitalter der Aufklärung. Die "Vergleichung" kann insoweit auch als ein "Aufklärungs"-Prozeß interpretiert werden.
Einige kleinere Studien, die vertieft werden sollen, liegen bereits vor. Die Materialsammlung ist im wesentlichen abgeschlossen.