Der Teufel, die Hexe und der Rechtsgelehrte

Crimen magiae und Hexenprozess in Jean Bodins De la Démonomanie des Sorcier

12. August 2019

Jean Bodin gilt vor allem als Begründer der Souveränitätstheorie. Weniger bekannt ist der Autor der Six livres de la République (1576) heute für sein Hexentraktat von 1580, das ebenfalls zu einem publizistischen Erfolg wurde – nicht zuletzt, weil das Hexenrecht des frühneuzeitlichen Frankreich kaum normiert war. In De la Démonomanie des Sorciers (1580) widmet sich Bodin der Natur des Hexenwesens und gibt eine Anleitung zur rigiden strafrechtlichen Verfolgung des crimen magiae. Die Arbeit von Christopher Lattmann erforscht dieses kontroverse juristische Werk erstmalig eingehend aus rechtshistorischer Perspektive. Bodin versteht Hexerei als reales Phänomen, das sich aus der Interaktion von Gott, Teufel und Mensch erklärt. Das Weltbild des Autors spiegelt sich auch im materiellen Hexenrecht wider, vor allem in der Behandlung der Teildelikte: von Teufelspakt über Hexensabbat bis Schadenszauber. Lattmann arbeitet die hier wirkenden Einflüsse des mosaischen, römischen und kirchlichen Rechts sowie der zeitgenössischen Dämonologie klar heraus. Vor dem Hintergrund des französischen Strafprozessrechts zeigt er, dass Bodin ein summarisches Sonderverfahren gegen Hexen etabliert, welches sich vom regulären Inquisitionsverfahren unterscheidet. Da Bodin sich dafür auf keine gesetzliche Grundlage im französischen Recht berufen kann, zieht er Lehrmeinungen ausländischer Kriminalisten heran. Nicht zuletzt so wird greifbar, dass sein Werk in einem europäischen Rechtsraum entstand und zu einem bedeutenden Beitrag europäischer Strafrechtswissenschaft im 16. Jahrhundert wurde.

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