Normdurchsetzung im frühneuzeitlichen Wetzlar

Herrschaftspraxis zwischen Rat, Bürgerschaft und Reichskammergericht

Sigrid Schieber

Studien zu Policey und Policeywissenschaft
Frankfurt am Main: Klostermann 2008. IX, 426 S.

ISSN 1612-7730
ISBN 978-3-465-04043-9


Thema dieser Arbeit ist der Stellenwert von Policeynormen in der frühen Neuzeit und ihre Bedeutung für die Herrschaftspraxis. Ausgehend von einem mikrohistorischen Ansatz wird am Beispiel der Reichsstadt Wetzlar demonstriert, wie sich Herrschaft begründete, welche Gruppen an der Entstehung von Normen beteiligt waren und aus welchen Gründen diese Normen wirksam wurden oder unwirksam blieben. Die wesentlichen handelnden Gruppen waren der Rat als städtische Obrigkeit, die Zwölfer und andere Ausschüsse als Vertreter der Bürgerschaft sowie das Reichskammergericht als gewichtiger Fremdkörper im Herrschaftsgefüge der Stadt. Insbesondere anhand der Überlieferung der bürgerschaftlichen Organe aus der Reichsstadtzeit wird ein lebendiges Bild des Alltags von Normsetzung und Normdurchsetzung gewonnen. Der zeitliche Rahmen vom frühen 17. Jahrhundert bis 1810 deckt mehrere wichtige Ereignisse und Brüche der Stadtgeschichte ab: die beiden großen innerstädtischen Konflikte, den Einzug des Reichskammergerichts 1693 und die Mediatisierung.

Untersucht werden die Policeynormen, deren Setzung und Durchsetzung besonders stark diskutiert wurde: Verordnungen zu bestimmten Einwohnergruppen, zur öffentlichen Sicherheit, zu Feld- und Waldfrevel, zum Sozialwesen und zur Erhaltung von Zucht und Ehrbarkeit. Dabei wird die weitreichende Einbindung der einzelnen Gruppen schon in den Prozeß der Normsetzung deutlich. Auch in Wetzlar fällt der grundsätzliche Wunsch der Bürger nach Ordnung auf. Die Verordnungen, die sie vom Rat regelrecht einforderten, schienen hierzu ein wirksames Mittel zu sein. Durch die Formulierung einer solchen Norm bekundeten der Gesetzgeber und die städtische Gesellschaft ihren Ordnungswillen. Gleichzeitig empfand man es als gerecht und angemessen, wenn bei der Durchsetzung der Norm auf die Umstände vor Ort oder die Umstände eines Vergehens Rücksicht genommen wurde. Hinzu kam das Bewußtsein über die Schwierigkeiten der Normdurchsetzung, dem eine subjektive Bewertung der Wirksamkeit einzelner Normen zu Grunde lag.

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