Kurmainzer Medicinalpolicey 1650-1803

Eine Darstellung entlang der landesherrlichen Verordnungen

Torsten Grumbach

Studien zu Policey und Policeywissenschaft
Frankfurt am Main: Klostermann 2006. XVII, 325 S.

ISSN 1612-7730
ISBN 978-3-465-04010-1


Die Studie befasst sich mit der Kurmainzer Medizinalgesetzgebung in der Zeit von 1650 bis 1803. Auch wenn die landesherrlichen Gesetze im Mittelpunkt der Arbeit stehen, wird an vielen Stellen die Situation vor Ort erkennbar. Medizinalgesetzgebung wird hier in einem sehr weiten Sinn verstanden. So werden nicht nur die Seuchengesetzgebung, die Verordnungen zum Medizinalpersonal und die Nahrungsmittelpolicey behandelt, sondern beispielsweise auch die landesherrlichen Regelungen zu Tierseuchen.Nach einem ausführlichen Kapitel zu den einzelnen Regelungsgegenständen der ca. 240 einschlägigen Verordnungen wird die Entwicklung der staatlichen Steuerungsinstrumente untersucht; bemerkenswert ist die starke Zunahme indirekter Steuerung seit ungefähr 1750. Der Einfluss der universitären Wissenschaft auf die Gesetzgebung wird sodann exemplarisch an drei Gelehrten der Mainzer Universität vorgestellt, an deren Wirken der Weg vom Gutachten zur obrigkeitlichen Normierung besonders gut nachvollzogen werden kann. Es folgen eine Darstellung des Kurmainzer Behördenapparats, soweit er im Rahmen der Medicinalpolicey eine Rolle spielte, und Überlegungen zur interterritorialen Kooperation. Die Frage nach der Normdurchsetzung frühmoderner Policeygesetze wird durch einen Überblick über aktuelle Forschungsergebnisse in den Blick genommen. Die Untersuchung lässt die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts als eine Zeit tiefgreifend angelegter Reformen auf dem Feld der Medicinalpolicey erscheinen. Deutlich werden aber auch die Begrenzungen reformerischer Tätigkeit im frühmodernen Territorialstaat katholischer Prägung.

Zur Redakteursansicht