Kurie, Kirchenrecht und Moraltheologie in der Neuzeit

Forschungsfeld

Eine der Eigentümlichkeiten der westlichen Rechtsentwicklung liegt in der Ausbildung einer besonderen Ordnung von weltlicher Herrschaft und Religion, die nur aufgrund der Existenz einer eigenständigen kirchlichen Rechts- und Normkultur möglich war. Diese wird traditionell im Rahmen einer Geschichte des Kirchenrechts erforscht, deren Schwerpunkt im katholischen Bereich zwischen dem späten 11. und frühen 13. Jahrhundert und im protestantischen im 16. Jahrhundert liegt. Hier zeigt sich bereits eine Engführung der rechtshistorischen Forschung, die sich nicht nur auf einzelne Epochen, sondern auch auf Regelungsgegenstände und -formen erstreckt und dazu geführt hat, dass wesentliche Aspekte kirchlicher Normativität bis heute nur unzureichend erforscht sind.

Das Forschungsfeld sucht dementsprechend den Blick in verschiedener Hinsicht zu weiten. Abgesehen vom zeitlichen Schwerpunkt, der vom 16. bis zum 20. Jahrhundert reicht, betrifft dies vor allem den Untersuchungsgegenstand in Gestalt ganz unterschiedlicher Normenbestände, die vom universalen ius canonicum über das partikulare Kirchenrecht bis hin zu Formen kirchlicher Normativität reichen, die traditionell eher der (Moral)Theologie zugeordnet werden. Darüber hinaus richtet sich der Blick aber auch auf die Grundlagen kirchlicher Normkultur, wenn man etwa an methodische Fragen oder einzelne Institutionen wie die römische Kurie denkt.

Gemeinschaftsprojekt

Die Schule von Salamanca

Thomas Duve, Matthias Lutz-Bachmann, Christiane U. Birr, José Luis Egío García, Andreas Wagner mehr

Forschungsprojekte und Promotionsvorhaben

Abgeschlossene Projekte

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