Geistliche und weltliche Rechtskulturen im europäischen Mittelalter
Forschungsfeld

Die Geschichte des Rechts im Mittelalter ist nicht nur der Schlüssel zum Verständnis zentraler neuzeitlicher Rechtsentwicklungen innerhalb und zum Teil auch außerhalb Europas, sie vermittelt auch wertvolle Einblicke in Ursprünge und Ausformungen rechtlicher Normativität. Dazu zählen etwa die vielfältigen Verbindungen des Rechts mit anderen Kulturfaktoren und vor allem der enge Zusammenhang von Recht und Religion, der in der Verschränkung von weltlichem und kirchlichem Recht genauso fassbar wird wie in der Synthese von christlichen und profanen Normvorstellungen. Diese und andere Facetten mittelalterlicher Rechts- und Normkulturen treten vor dem Hintergrund eines mitunter spannungsreichen Verhältnisses von Partikularität und Universalität besonders deutlich hervor.
Im Forschungsfeld werden individuell verantwortete Projekte betrieben, die von der Spätantike bis in das Hochmittelalter reichen und nicht nur den Westen des ehemaligen Römischen Reiches betreffen, sondern auch das byzantinische kanonische Recht des 7. bis 9. Jahrhunderts einschließen, das im Kontext der Kaiserideologie untersucht wird. Die Anschlussfähigkeit zu den anderen Forschungsfeldern der Abteilungen Stefan Vogenauer und Thomas Duve liegen auf der Hand, denn Multinormativität sowie Diskurse zwischen säkularen und religiösen Ordnungsvorstellungen prägen die globale Rechtsgeschichte.