Verfassung als Gefüge. Zur normativen Signatur frühneuzeitlicher Herrschaft

Frankfurter Rechtshistorische Abendgespräche

  • Datum: 14.10.2026
  • Uhrzeit: 18:15 c.t. - 19:45
  • Vortragende(r): Tim Neu
  • (Universität Duisburg-Essen)
  • Ort: mpilhlt
  • Raum: Konferenzraum (Z01)
Eine Szene aus einem Rugby-Spiel, drei Männer im Schlamm versuchen einem vierten den Ball abzunehmen, es ist sehr matschig und Wasser spritzt, Im Hintergrund als Collage die englische Regeln des Rugby Spiels.

Was waren vormoderne Verfassungen? Wie sollten sie untersucht werden, und zu welchem Zweck? Zur Beantwortung dieser Fragen problematisiert der Vortrag zunächst die in der Verfassungsgeschichte – wie auch in der Rechtsgeschichte – übliche Unterscheidung zwischen Norm und Praxis und erweitert sie zu einem analytischen Modell von Verfassung als einem Gefüge, in dem politische Praxis, explizit normative Praktiken und abstrakte Normensysteme ein heterogenes Ganzen bilden. Ausgehend von empirischem Material zum Alten Reich und seinen Territorien nutzt der Vortrag dieses Modell anschließend, um die spezifische normative Signatur vormoderner Verfassungsordnungen genauer zu bestimmen. Die politische Praxis war vor allem durch situative und soziale Formen der Handlungskoordination integriert und erscheint damit als unternormativiert. Erst in Konfliktsituationen erhöhte sich der Grad der Normativierung, wenn Akteure auf Herkommen und Gemeinwohl rekurrierten, um Änderungen abzublocken, denen es an Konsens mangelte. Hier setzten dann schriftbasierte Praktiken der Explikation normativen Wissens an, mittels derer politische Ordnungen theoretisiert und im Rahmen eines gelehrt-juristischen Diskurses kontextualisiert wurden. Die auf diese Weise entstehenden abstrakten Normensysteme erwiesen sich jedoch als tendenziell übernormativiert, insofern sie sich gegenüber situativen und sozialen Formen der Handlungskoordination oftmals nicht durchsetzen ließen. Am Schluss stehen Überlegungen zur Reichweite dieses analytischen Modells im Kontext der Praxiswende in der Rechtsgeschichte.

Der Vortrag wird auf Englisch gehalten.


Zur Redakteursansicht