Advokat, Bürger und Staat. 
Sozialgeschichte der Rechtsanwälte in Deutschland, Italien und der Schweiz (18.–20. Jh.)

Hannes Siegrist

Ius Commune Sonderheft 80
Frankfurt am Main: Klostermann 1996. XLVI, 1068 S., in zwei Halbbänden

ISSN: 0175-6532
ISBN: 3-465-02699-3

Im Zuge des Übergangs zur modernen Staatsgesellschaft und zum Rechtsstaat wurden die traditionellen Rechtsberufe in den Jahrzehnten vor und nach 1800 erheblich umgestaltet. Im weiteren Verlauf des 19. Jahrhunderts gewann der Rechtsanwalts- oder Advokatenberuf vor dem Hintergrund der Entfaltung der bürgerlichen Gesellschaft und im Rahmen des Aufstiegs des Bürgertums sein modernes soziales und professionelles Profil als bürgerlicher Beruf und unabhängiges Expertentum. In den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts bekam dieses Berufs- und Sozialmodell teils schärfere Konturen, teils wurde es aber durch Entwicklungen in Politik, Recht, Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur auch radikal in Frage gestellt - bisweilen sogar aufgelöst. Indem nach Erklärungen für die Gemeinsamkeiten und Unterschiede des Berufs, der Profession und der Berufsgruppe in mehreren Gesellschaften (Ländern, Staaten, Rechtsräumen) gesucht wird, geht die Darstellung in die vergleichende Analyse von allgemeinen sozialen, politischen, rechtlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Strukturen und Prozessen über. So wird die Darstellung über die Rechtsanwälte ein Stück weit zu einer europäischen Gesellschaftsgeschichte, die - vergleichend - die Geschichte der Verrechtlichung und des Rechtsstaats, der Staaten und Eliten, der Bildung und des Bürgertums, der Wertvorstellungen und der sozialen Konventionen, Mechanismen und Rituale behandelt.

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