Städtebünde im deutschen Spätmittelalter. 
Eine rechtshistorische Untersuchung zu Begriff, Verfassung und Funktion

Eva-Marie Distler

Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 207
Frankfurt am Main: Klostermann 2006. IX, 271 S.

ISSN: 1610-6040
ISBN: 978-3-465-04001-9


Im Jahre 1254 verbünden sich die rheinischen Städte propter culturam pacis, um die Wahrung von Frieden und Recht zu übernehmen. Als selbständig und autonom handelnde Bürgergemeinden emanzipieren sich die Städte von der Reichsgewalt und beanspruchen eine wesentliche Führungsrolle gegenüber Kaiser und Fürsten. Mit ihrem Friedenskonzept bieten die Kommunen gleichsam einen Ersatz für die fehlende königliche Herrschaftsgewalt und eine Alternative zur Landfriedensbewegung an.Eine vergleichende monographische Behandlung der Städtebünde ist bis heute ein Desiderat. In diese Lücke tritt die vorliegende Untersuchung, indem sie vom rechtshistorischen Blickwinkel aus einen Beitrag zur Gesamtgeschichte liefert. Im Zentrum der Darstellung stehen Vereinigungen entlang des Rheins, im Elsass, in Schwaben und in Sachsen. Neuere Forschungsergebnisse der rechtshistorischen Mediävistik, etwa in Bezug auf Eid, Einung, Genossenschaft, Frieden und Gericht, werden anhand des städtebündischen Urkundenmaterials hinterfragt. Unter Einbeziehung der begriffsgeschichtlichen Methode von Reinhart Koselleck wird im Wechselspiel von Quelle und Begriff ein Forschungsbegriff "Städtebund" erarbeitet, der die Grundlage der Arbeit bildet. Daraus ergeben sich klare Abgrenzungen zu "Städteverträgen" einerseits, zu Hanse, Schweizer Eidgenossenschaft und adligen Einungen andererseits.

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