Brunners Wissenschaft

Heinrich Brunner (1840–1915) im Spiegel seiner Rechtsgeschichte

Johannes Liebrecht

Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 288
Frankfurt am Main: Klostermann 2014. X, 363 S.

ISSN 1610-6040
ISBN 978-3-465-04220-4


In der Historischen Rechtsschule des 19. Jahrhunderts entwickelte sich die deutschsprachige rechtsgeschichtliche Reflexion, wie das rechtswissenschaftliche Denken insgesamt, gespalten in ein romanistisches Lager einerseits und ein germanistisches andererseits. Dabei erfuhr die germanistische Rechtshistoriographie im letzten Jahrhundertdrittel ihre bedeutendste Blüteperiode, in der sich bereits einige der späteren Konturen als eigenständiger Wissenszweig abzuzeichnen begannen. Die führende Forscherfigur wurde hierbei der Deutschösterreicher Heinrich Brunner; noch heute gilt er als die Inkarnation rechtshistorischer Gelehrsamkeit schlechthin.

Die Studie unternimmt es, Heinrich Brunners Werk, dessen Axiome sowie sein institutionelles Wissenschaftsbild zu analysieren. Brunners Nähe zur Gedankenwelt des bürgerlichen Realismus spezifisch preußischer Ausprägung finden ebenso Darstellung wie seine Haltung zu zahlreichen Wissenschaftsidealen im wilhelminischen Kaiserreich. Indem Denken und Wirken der Koryphäe im Einzelnen rekonstruiert und eingeordnet werden, entsteht ein erstmals tieferer Einblick in die inneren Strukturen der deutschen Rechtshistoriographie an der Schwelle zum 20. Jahrhundert. Das Hoch der Disziplin machte diese Jahre, auch dank Brunner, nicht allein im deutschsprachigen Raum, sondern auch in internationaler Hinsicht zu einer Schlüsselperiode für die Verwissenschaftlichung der Rechtshistoriographie.

Die Arbeit wurde mit dem Hermann Conring-Preis 2014 ausgezeichnet.

Meldung: ausgezeichnete Bücher

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