Vom Marktversagen zur Demokratiefrage: Digitale Macht neu denken

5. März 2026

Google, Amazon, Microsoft: drei Konzerne, die heute mehr Infrastruktur kontrollieren als die meisten Staaten regulieren können. Anselm Küsters nennt das Verhaltensmacht – und hat in seinem neuen Buch Small is beautiful 2.0 ein Gegenprogramm entwickelt: Open Source, dezentrale Plattformen, eine Wettbewerbstheorie, die Demokratie als Schutzgut ernst nimmt. Küsters hat an unserem Institut promoviert, forscht an der Humboldt-Universität Berlin und leitet die Abteilung Digitalisierung am Centrum für Europäische Politik (cep).

Die zentrale Frage seines Buchs: Kann Europa einen dritten Weg gehen – jenseits amerikanischer Skalierungslogik und chinesischer Staatskontrolle? Ein Gespräch darüber, warum E.F. Schumacher aktueller ist als je zuvor.

Herr Küsters, Sie werben für eine Politik, die das Kleine stärkt. Welche Anreize brauchen frugale KI, offene Infrastrukturen und lokale digitale Innovation, damit sie echte Alternativen zu den etablierten Plattformgiganten schaffen?

Das Wichtigste ist, dass wir aufhören, digitale Innovation nur mit Größe gleichzusetzen. Wir starren wie gebannt auf die riesigen Datenzentren und Modelle der US-amerikanischen Hyperscaler und denken, wir müssten ihre Vorgehensweise nur kopieren. Dabei liegt die europäische Stärke woanders. Konkret brauchen wir drei Dinge: Erstens eine radikale Förderung von Open Source als Basisinfrastruktur. Der Internationale Strafgerichtshof hat gerade vorgemacht, wie man sich damit von Microsofts Bürosoftware lösen könnte. Zweitens brauchen wir „Reallabore der Dezentralität“, also Geld und rechtliche Freiräume für Kommunen und Mittelständler, um lokale Plattform-Kooperativen oder föderierte KI-Lösungen wie Manufacturing-X zu testen. Und drittens müssen wir die Beschaffungspolitik des Staates umkrempeln: Weg von „Wer ist der Billigste (und hat die größte Lobby)?“ hin zu „Wer stärkt lokale Souveränität und offene Standards?“. Wenn der Staat als Ankerkunde für OpenDesk oder frugale KI-Modelle auftritt, entsteht ein Markt, den kein Startup alleine schaffen kann.

Das klingt nach einem grundlegenden Machtproblem. Sie warnen davor, dass große KI Systeme Entscheidungen vorstrukturieren. Warum bedroht diese Verbindung aus wirtschaftlicher Macht und algorithmischer Steuerung die Souveränität der Bürger?

Wir erleben hier eine Machtverschiebung, die sich mit unseren klassischen Konzepten kaum fassen lässt. Früher hatte ein Monopolist Preismacht. Heute hat ein Plattform-Gigant Verhaltensmacht. Wenn ein Algorithmus darüber entscheidet, welche Nachrichten ich sehe, welches Produkt mir vorgeschlagen wird oder ob ich kreditwürdig bin, dann greift er tief in meine Autonomie ein. Der finnische Akademiker Vili Lehdonvirta nennt das „Cloud Empires“, denn diese Konzerne agieren wie Staaten. Sie setzen Regeln, sprechen Recht, etwa durch Content Moderation, und erheben Steuern in Form von Gebühren. Das Problem ist: Diese privaten Entitäten sind uns gegenüber nicht rechenschaftspflichtig. Wenn wir digitale Souveränität ernst nehmen, dürfen wir diese Macht nicht einfach privatisieren. Wir brauchen „Exception Handling“ – also die Möglichkeit, in Krisen oder bei Fehlentscheidungen einzugreifen – wieder in demokratisch legitimierter Hand.

Während Ihrer Promotion am mpilhlt haben Sie ordoliberale Begriffe im EU Wettbewerbsrecht mit Datenanalysen vermessen. Was sehen Sie dadurch, was die klassische Textlektüre übersieht?

Das ist ein bisschen wie der Unterschied zwischen einem Spaziergang im Wald und einer Satellitenaufnahme. Die klassische Lektüre zeigt die einzelnen Bäume, etwa die konkrete Argumentation eines EuGH-Urteils oder die Rhetorik einer Wettbewerbskommissarin. Mit Text Mining hingegen sehe ich plötzlich den ganzen Wald und wie er sich über Jahrzehnte verändert. So konnte ich in meiner Arbeit zeigen, wie sich die Sprache des Ordoliberalismus, die an Begriffe wie „Leistungswettbewerb“, „Wettbewerbsfreiheit“ und „Marktstruktur“ angelehnt ist, wie ein roter Faden durch das europäische Recht zog – bis diese Begriffe in den 2000ern fast schlagartig von einer rein ökonomischen Effizienz-Logik, dem sogenannten „More Economic Approach“, verdrängt wurden. Das sieht man besser, wenn man nicht nur Leitentscheidungen liest, sondern tausende von Dokumenten als Datenpunkte betrachtet. Außerdem entzaubert ein solcher Ansatz, wenn er methodisch robust gemacht ist, ein wenig die Vorstellung, dass sich im Einzelfall immer nur das bessere Argument durchsetzt – oft sind es Diskursmoden und ökonomische Paradigmenwechsel, die die Sprache des Wettbewerbsrechts genauso stark verändern.

An der Humboldt-Universität arbeiten Sie nun an Ihrem Habilitationsprojekt. Wenn Sie historische Quellen mit digitalen Methoden durchforsten: Was verraten diese Muster über die Wiederkehr von Hoffnungen und Ängsten bei neuen Technologien?

Die Debatten um die Einführung der Dampfmaschine, des Telegraphen oder des frühen Internets ähneln verblüffend unseren heutigen KI-Diskussionen. Es gibt immer dieses Pendeln zwischen utopischer Erlösungshoffnung und fast apokalyptischer Angst. Die Digital Humanities helfen dabei, diese diskursiven Wellenbewegungen präzise nachzuzeichnen – etwa durch die Sentimentanalyse, mit der man automatisiert nach Emotionen suchen kann. Für die Rechtsgeschichte ist das von Bedeutung, da wir so verstehen, dass Recht nie im luftleeren Raum entsteht. Erkennen wir, dass wir uns aktuell wieder in einer Phase der „Technologie-Panik“ befinden, können wir die Verwendung von KI gelassener regulieren. Diese historische Perspektive fehlt in der hektischen politischen Debatte in Berlin, Brüssel und anderswo oft.

Sie fordern eine modernisierte ordoliberale „Theory of Harm“. Wie soll das Wettbewerbsrecht digitale Macht so fassen, dass demokratische Risiken sichtbar werden, und nicht nur ökonomische?

Der klassische Ordoliberalismus der Freiburger Schule hatte eine Einsicht, die in Zeiten libertärer Tech-Milliardäre und ihrer Zukunftsdystopien wieder an Relevanz gewinnt: Private Macht ist genauso gefährlich wie staatliche Macht. Ein privates Monopol, beispielsweise über unsere Daten-Infrastruktur, kann die Freiheit des Einzelnen ebenso bedrohen wie eine staatliche Diktatur. In den letzten Jahrzehnten haben manche Wettbewerbsrechtler – insbesondere aus den USA – dies aus den Augen verloren und nur noch auf den Preis geschaut. Wurde das Produkt für die Verbraucher billiger, nahm man Effizienzsteigerungen an und war auch mit wettbewerbswidrigen Praktiken einverstanden. Auch in Europa wurden Fusionen und sogenannte „Killer-Akquisitionen“ von Tech-Start-ups kaum unterbunden. Doch bei Facebook oder Google ist der Preis eben oftmals nur „null“, wenn man rein monetär denkt. Eine modernisierte ordoliberale Schadenstheorie würde fragen: Schränkt diese Plattform meine Wahlfreiheit ein? Manipuliert sie meine Meinungsbildung? Zerstört sie die offene Marktstruktur, die wir langfristig für Innovation und Demokratie brauchen? Der Digital Markets Act (DMA) der EU geht genau in diese Richtung. Er sagt: Es geht nicht um Effizienz, es geht um Fairness und Bestreitbarkeit. Wir müssen den Mut haben, Macht wieder als Macht zu benennen, auch wenn sie im Gewand einer benutzerfreundlichen App daherkommt.

 

 

Anselm Küsters, Small is beautiful 2.0: Mit digitaler Dezentralisierung zu einer menschlicheren Wirtschaft, Herder Verlag, Februar 2026, 336 Seiten, 26,00 Euro (ISBN 978-3-451-03756-6)

 

Zur Redakteursansicht