„Deutschlands Erbrecht steckt in den 1950er Jahren fest“

Beitrag von Marietta Auer

6. Februar 2026

Deutschland hält sich für familienpolitisch modern. Doch spätestens beim Erben endet diese Modernität, schreibt unsere Direktorin Marietta Auer in der aktuellen Rechtskolumne des Merkur: Das deutsche Erbrecht wirft uns unnachgiebig in die bürgerliche Welt der 1950er Jahre zurück. Ihre Analyse legt offen, wie sehr das geltende Recht und die Rechtsprechung an veralteten Idealen hängen: Die Familie als Kollektiv.

Auer argumentiert, dass das Erbrecht in der Tradition Hegels steht. Es denkt Vermögen nicht als individuelles Eigentum, sondern als gemeinschaftliches „Familiengut“. Das Individuum ist hier erst in zweiter Linie frei. Erbschaftsteuer als Erziehungsmittel: Besonders scharf kritisiert Auer die steuerliche Behandlung von Erben außerhalb der Kernfamilie.

Wer keine Kinder hat und stattdessen Freunde oder Geschwister bedenkt, wird vom Staat faktisch abgestraft – mit Steuersätzen von bis zu 50 %. Das Paradox: Während die Politik neue Familienformen feiert, zementiere das Recht ein „Ideal der bürgerlichen Kleinfamilie“, das an der soziologischen Realität (niedrige Geburtenraten, neue Lebensentwürfe) völlig vorbeigeht. Ihr Fazit ist deutlich: Die im BGB garantierte Testierfreiheit endet erbschaftsteuerrechtlich, sobald man den engen Korridor der klassischen Kernfamilie verlässt. De facto erkenne der Staat die Pluralität moderner Lebensentwürfe dort, wo es ums Geld geht, schlicht nicht an.

Auer, M. (2026) Die deutsche Familie im Spiegel des Erbrechts. Rechtskolumne, Merkur, Heft 921, Februar.

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