Das islamische Erbe des spanischen Erbrechts

Bd. 350 der Studien zur europäischen Rechtsgeschichte erschienen

11. Februar 2026

Der Rechtsbegriff albacea, der Testamentsvollstrecker in Art. 892 ff. des spanischen Código Civil, stammt sprachlich aus dem Arabischen aus der Zeit von Al-Andalus (711–1492). Doch wurde der albacea auch seinem rechtlichen Gehalt nach aus dem damaligen islamischen Recht übernommen? Die historisch-rechtsvergleichende Analyse der Urkundenpraxis belegt eine mehrstufige Rechtsrezeption: In der christlich-arabischen (mozarabischen) Urkundenpraxis des hochmittelalterlichen Toledo wurde aus dem islamischen zunächst ein mozarabischer Testa-mentsvollstrecker-Vormund (al )waṣī (الوصيّ) gebildet. Dieser entwickelte sich in der kastili-schen Urkundenpraxis Toledos zum Testamentsvollstrecker aluace. Die spätere Ausbreitung des nunmehr albacea geschriebenen Testamentsvollstreckers erfolgte im Wege einer binnen-kastilischen Rechtsrezeption, wie Tim Knoche beispielhaft anhand der spätmittelalterlichen Urkundenpraxis im christlich beherrschten Sevilla zeigt.

 

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